21.12.2016

Aufhebung eines festgelegten Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Das Beobachtungsgebiet Gemeinde Rehhorst und Gemeinde Travenbrück sowie die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen werden ab dem 22.12.2016 aufgehoben.

In der Gemeinde Klein Rönnau im Kreis Segeberg ist am 12.11.2016 und 20.11.2016 der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Da nach dem 20.11.2016 keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet des Kreises Segeberg amtlich festgestellt worden sind, wird das Beobachtungsgebiet aufgehoben.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein.

Zur Geflügelpest hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist werktags von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter 0431-160/6666 erreichbar.

Für weitere Rückfragen steht auch der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.