28.04.2017

Aufhebung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Stormarn

In sämtlichen Gemeinden und Städten des Kreises Stormarn wird die Aufstallungspflicht zum 01.05.2017 aufgehoben. Dies gilt nicht für die Aufstallungspflicht in den bestehenden Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Da die letzte amtliche Feststellung eines Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Stormarn mehr als 30 Tage zurück liegt, kann für sämtliche Gemeinden und Städte des Kreises Stormarn, außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten, die Aufstallungspflicht aufgehoben werden.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Die darin enthaltenen Hinweise sind dringend zu beachten.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie die Aufstallungspflicht in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.