27.04.2017

Aufhebung von festgelegten Beobachtungsgebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Die Aufhebung der Beobachtungsgebiete folgender Gemeinden ist mit Ablauf des 26.04.2017 in Kraft getreten:

  • Gemeinde Klein Wesenberg,
  • Gemeinde Barnitz,
  • Gemeinde Meddewade,
  • Gemeinde Westerau

Die Aufhebung gilt ebenso für die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen in den Beobachtungsgebieten.

In der Gemeinde Heilshoop im Kreis Stormarn wurde am 27.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt. Zusätzlich wurde in der Gemeinde Rohlstorf im Kreis Segeberg am 21.03.2017 ebenfalls der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt. Da keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet der Kreise Stormarn und Segeberg amtlich festgestellt wurden, die die oben genannten Gemeinden betreffen, werden die festgelegten Beobachtungsgebiete aufgehoben.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch folgende Gemeinden und Städte im Kreis Stormarn Beobachtungsgebiet bzw. Sperrbezirk:

  • Gemeinde Mönkhagen,
  • Gemeinde Heilshoop,
  • Gemeinde Zarpen,
  • Gemeinde Rehhorst,
  • Gemeinde Badendorf,
  • Gemeinde Heidekamp,
  • Gemeinde Feldhorst,
  • Gemeinde Wesenberg,
  • Gemeinde Hamberge,
  • Stadt Reinfeld (Holstein),
  • Stadt Bad Oldesloe (Teilbereich),
  • Stadt Reinbek,
  • Stadt Glinde,
  • Gemeinde Oststeinbek,
  • Gemeinde Witzhave (Teilbereich).

Des Weiteren gilt in folgenden Gebieten des Kreises Stormarn weiterhin die Aufstallungspflicht:

  • Gebiete mit einem Abstand von 500 m ab dem Uferbereich des Großensees,
  • Gebiete 500 m links und rechts des Traveufers,
  • Gebiete 500 m südlich des Alsterufers zwischen der Segeberger Straße (B 432) und der Wakendorfer Straße (K 51) in der Gemeinde Tangstedt und
  • Gebiete in den Gemeinden Nienwohld und Bargfeld-Stegen mit einem Abstand von  500 m um das dortige Rastgebiet der Gänse und Schwäne. Die Gebietskulisse ist der im Anhang beigefügten kartografischen Darstellung der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 07.04.2017 zu entnehmen.

In Restriktionsgebieten (Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk) gilt ebenfalls weiterhin die Aufstallungspflicht bis die Gebiete aufgehoben werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten. Informationen hierzu gibt es im Landesportal des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume unter www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/ Gefluegelpest/gefluegelpest.html.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung. Auf unserer Homepage www.kreis-stormarn.de finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest.