03.04.2017

Aufhebung von festgelegten Beobachtungsgebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Die Aufhebung der Beobachtungsgebiete folgender Gemeinden ist mit Ablauf des 02.04.2017 in Kraft getreten:

  • Gemeinde Grabau, Gemeinde Neritz, Gemeinde Rümpel, Gemeinde Pölitz

Die Aufhebung gilt ebenso für die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen in den Beobachtungsgebieten.

In der Gemeinde Wakendorf I im Kreis Segeberg wurde am 01.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt. Da keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet des Kreises Segeberg festgestellt wurden, werden die festgelegten Beobachtungsgebiete aufgehoben.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten. Das Aufstallungsgebot gilt ebenso weiterhin für sämtliche Geflügelhalter südlich des Nord-Ostsee-Kanals.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.