18.04.2017

Aufhebung von festgelegten Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Die Aufhebung der Sperrbezirke bzw. Beobachtungsgebiete folgender Gemeinden ist mit Ablauf des 13.04.2017 bzw. 15.04.2017 in Kraft getreten:

  • Gemeinde Travenbrück,
  • Gemeinde Rethwisch

Die Aufhebung gilt ebenso für die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen in den Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten.

In der Gemeinde Högersdorf im Kreis Segeberg wurde am 13.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt. Zusätzlich wurde in den Gemeinden Zarpen und Heilshoop im Kreis Stormarn am 15.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln amtlich festgestellt. Da keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet der Kreise Segeberg und Stormarn amtlich festgestellt wurden, die die beiden Gemeinden betreffen, werden die festgelegten Sperrbezirke bzw. Beobachtungsgebiete aufgehoben.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.