31.03.2017

Aufhebung von festgelegten Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Die Aufhebung der Sperrbezirke bzw. Beobachtungsgebiete folgender Gemeinden und Städte ist mit Ablauf des 30.03.2017 in Kraft getreten:

  • Gemeinde Nienwohld, Gemeinde Tangstedt, Gemeinde Bargfeld-Stegen, Gemeinde Jersbek, Gemeinde Elmenhorst, Gemeinde Ammersbek, Gemeinde Delingsdorf, Gemeinde Tremsbüttel, Gemeinde Großhansdorf

  • Stadt Ahrensburg, Stadt Bargteheide

Die Aufhebung gilt ebenso für die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen in den Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten.

In der Gemeinde Itzstedt im Kreis Segeberg sowie im Ortsteil Wohldorf-Ohlstedt in der Freien und Hansestadt Hamburg wurde am 17.02.2017 bzw. am 24.02.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln amtlich festgestellt. Da keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet des Kreises Segeberg bzw. der Freien und Hansestadt Hamburg amtlich festgestellt wurden, werden die festgelegten Sperrbezirke bzw. Beobachtungsgebiete aufgehoben.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten. Das Aufstallungsgebot gilt ebenso weiterhin für sämtliche Geflügelhalter südlich des Nord-Ostsee-Kanals.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.