20.09.2017

Einjährige Amnestie: Straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition möglich

Am 06.07.2017 sind mit der Änderung des Waffengesetzes umfangreiche Änderungen im Waffenrecht in Kraft getreten.

Das Waffengesetz sieht unter anderem eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Erwerb und unerlaubten Besitz von Waffen und Munition bis zum  01.07.2018  vor.

Demnach ist es nun bis zum  01.07.2018  möglich, unerlaubt erworbene und besessene

  • Erlaubnispflichtige Waffen (scharfe Schusswaffen)
  • Erlaubnispflichtige Munition (scharfe Munition)
  • Verbotene Gegenstände (z.B. Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Nun-Chakus, verbotene Springmesser, Faustmesser, Butterflymesser)
  • Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist (z.B. Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen, Druckluftwaffen)

freiwillig an die zuständige Waffenbehörde (Kreis Stormarn) oder einer Polizeidienststelle abzugeben, ohne strafrechtlich belangt zu werden.

Die Straffreiheit gilt auch für den Transport (unerlaubtes Führen oder unerlaubtes Verbringen) auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Waffenbehörde oder der Polizeidienststelle.

Der Besitz von verbotenen oder erlaubnispflichtigen Waffen und erlaubnispflichtiger Munition nach dem 01.07.2018 -ohne waffenrechtliche Erlaubnis- muss dann zwingend wieder strafrechtlich verfolgt werden. Das Waffengesetz sieht hierfür, je nach Waffe, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren vor.

Illegale Waffe und Munition im Schrank?
Es ist an der Zeit, sie abzugeben.