20.04.2017

Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Segeberg bestätigt

In der Gemeinde Strukdorf im Kreis Segeberg ist am 19.04.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Aufgrund von früheren Geflügelpestfällen in den Gemeinden Heilshoop im Kreis Stormarn und Rohlstorf im Kreis Segeberg ist das Gebiet bereits mit Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 16.03.2017, zuletzt geändert am 27.03.2017, zum Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet erklärt worden. Gleichzeitig sind für den Sperrbezirk bzw. für das Beobachtungsgebiet zeitlich befristete Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Diese Fristen mussten nun für die betroffenen Gemeinden und Städte entsprechend angepasst werden.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.