03.02.2017

Geflügelpest bei Wildvögeln: Aufhebung eines festgelegten Beobachtungsgebietes

Die Aufhebung des Beobachtungsgebietes Gemeinde Travenbrück, Gemeinde Grabau und Bereiche der Gemeinde Feldhorst und der Stadt Bad Oldesloe ist mit Ablauf des 02.02.2017 in Kraft getreten. Dies gilt ebenso für die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen.

In der Gemeinde Leezen im Kreis Segeberg ist am 03.01.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden. Da nach dem 03.01.2017 keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet des Kreises Segeberg amtlich festgestellt worden sind, wird das festgelegte Beobachtungsgebiet aufgehoben.

Zurzeit gibt es somit keine festgelegten Beobachtungsgebiete im Kreis Stormarn.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.