03.01.2017

Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Segeberg bestätigt

In der Gemeinde Leezen im Kreis Segeberg ist am 03.01.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von zehn Kilometern um den oben genannten Fundort.

Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird daher der gesamte Bereich der Gemeinden Travenbrück und Grabau erklärt sowie in der Gemeinde Feldhorst und der Stadt Bad Oldesloe der Bereich nordwestlich der folgenden Grenze:

Im Nordosten in Feldhorst, Ortsteil Rögen, beginnend die zuerst parallel zur Kreisgrenze Segeberg verlaufende Straße Rögen (K 1) Richtung Süden bis zur Straße Niendeel. Dieser und im Verlauf den Straßen Schadehorn (K95) und Neufresenburg (K 74) folgend bis zur Straße Altfresenburg (L 83). Diese Richtung Süden folgend über die Segeberger Str. bis zur B75. Dieser in westlicher Richtung folgend über die Grabauer Str. (L 226) bis zur Gemeindegrenze von Grabau.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Zur Geflügelpest hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist werktags von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter 0431-160/6666 erreichbar.

Für weitere Rückfragen steht auch der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn (PDF)