16.02.2017

Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Segeberg bestätigt

In der Stadt Bad Segeberg im Kreis Segeberg ist am 15.02.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel amtlich festgestellt worden.

Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von zehn Kilometern um den oben genannten Fundort.

Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird daher der gesamte Bereich der Gemeinde Travenbrück erklärt sowie von der Stadt Bad Oldesloe, der Gemeinde Feldhorst und der Gemeinde Rehhorst der Bereich nordwestlich der folgenden Grenze:

Im Norden von Bad Oldesloe, beginnend an der Gemeindegrenze am Seefelder Weg, diesem folgend bis nach Seefeld, dort rechts Straße Seefeld durch den Ort bis zur Kreuzung. Dort weiter rechts über die K 74 bis nach Neufresenburg. Dort links über die K 95 nach Schadehorn. Hier links weiter durch Niendeel und rechts auf die K 1 Richtung Havighorst. Durch Havighorst bis zur Reinfelder Straße, dort links ab und erste Straße rechts (Querverbindung nach Hamannsöhlen) bis zur K 75. Hier links ab durch Rehhorst. Von Rehhorst rechts über die K 76 bis nach Pöhls. Hier links über die K 4 bis zur Kreisgrenze in Herrenbranden.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung als Download (PDF)