10.03.2017

Geflügelpest erneut bei einem Wildvogel in der Freien und Hansestadt Hamburg bestätigt

Im Ortsteil Bergedorf und Veddel in der Freien und Hansestadt Hamburg ist am 02.03.2017 und 08.03.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln amtlich festgestellt worden.

Um die Fundorte ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um die Fundorte als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet.

Zum Sperrbezirk im Kreis Stormarn wird von der Stadt Reinbek der Bereich südlich der folgenden Grenze erklärt: Im Westen beginnend an der Gemeinde- bzw. Kreisgrenze entlang der Hamburger Straße (L 223), Bahnhofstraße und Obere Bahnstraße bis zur Gemeinde- bzw. Kreisgrenze im Süden.

Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird der gesamte Bereich der Gemeinde Barsbüttel, Gemeinde Oststeinbek sowie der Stadt Glinde und der Bereich der Stadt Reinbek erklärt, der nicht im Sperrbezirk liegt.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.