Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt

Starte deine Karriere als Beamtin bzw. Beamter im mittleren Dienst mit einer Ausbildung als „Verwaltungswirtin“ bzw. „Verwaltungswirt“ und hilf uns, die Zukunft zu gestalten.

Ablauf

  • Die Ausbildung beginnt am 1. August und dauert in der Regel zwei Jahre.
  • In den zwei Einführungswochen lernst du zunächst deine neuen Kolleginnen und Kollegen sowie die Kreisverwaltung in Bad Oldesloe kennen. Eine persönliche Begrüßung durch den Landrat und die Besichtigung kreiseigener Liegenschaften stehen außerdem auf dem Plan.
  • Im Rahmen der praktischen Ausbildung lernst du die verschiedenen Bereiche unserer Verwaltung kennen.
  • Viermal wechselst du für längere Blöcke an die Verwaltungsakademie Bordesholm. Diese Lehrgänge nehmen zwischen einem und dreieinhalb Monaten in Anspruch und betreffen die Bereiche Recht, Wirtschaft und Verwaltung. Unter der Woche bist du direkt an der Akademie untergebracht. Die Fahrt- und Verpflegungskosten übernimmt teilweise der Kreis Stormarn.

Nach zwei Jahren erwirbst du den Abschluss als „Verwaltungswirtin“ bzw. „Verwaltungswirt“. In der Regel erhältst du von uns, verbunden mit der Verbeamtung, deine Ernennungsurkunde und darfst ganz offiziell den Titel „Kreisobersekretärin“ bzw. „Kreisobersekretär“ führen.

Voraussetzungen

  • mindestens mittleren Schulabschluss
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

Perspektiven

Als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt bieten sich dir bei uns vielfältige Einsatzfelder in praktisch allen Fachdiensten. Auch ein Aufbaustudium für den gehobenen Dienst ist grundsätzlich möglich und wird von uns gefördert.

Vergütung

Während Deiner Ausbildung zahlen wir dir Bezüge in Höhe von derzeit 1.317,18 Euro brutto im Monat - auch während deiner Lehrgänge an der Verwaltungsakademie Bordesholm. Hinzu kommt eine Jahressonderzahlung in Höhe von 330 Euro brutto, die jeweils im Dezember ausgezahlt wird.

Nach der Ausbildung erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A 7. Eine spätere Beförderung ist bis in die Besoldungsgruppe A 9 möglich.