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Fachdienst 14: Kommunales

Kommunales

Kommunales

Gebäude A, II OG

Die Aufgaben des Fachdienstes Kommunales:

Die Kommunalaufsicht hat vor allem die Aufgabe, die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie prüft, ob die Kommunen ihre Selbstverwaltungsaufgaben gesetzmäßig erfüllen und beispielsweise Entscheidungen gemeindlicher Gremien rechtmäßig getroffen wurden. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören z.B. die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung, die Bauleitplanung und die Errichtung öffentlicher Einrichtungen. Die Kommunalaufsicht entscheidet auch über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren und Einwohneranträgen.

Im Kreistagsbüro werden alle Angelegenheiten des Kreistages und seiner Mitglieder koordiniert, vorbereitet und weitergeleitet (z. B. Sitzungseinladungen, Sitzungsvorlagen, Protokollführung, Entschädigungsabrechnung). Außerdem berät das Büro die Verwaltungsspitze und die Gremien in allen kommunalverfassungsrechtlichen Fragen (z.B. Entscheidungszuständigkeiten, Regularien in Sitzungen der Kreisgremien usw.).

Presse-u. Öffentlichkeitsarbeit umfasst den gesamten Informationsdienst der Kreisverwaltung. Dazu gehört auch die Koordination von Repräsentationsaufgaben. Die Fachbereiche und Fachdienste der Kreisverwaltung werden außerdem bei der Durchführung von Veranstaltungen unterstützt. Auch Informationen zum Fremdenverkehr und zur Naherholung können Sie hier erhalten.

Fachdienstleiter:

Hermann Harder

Gebäude A, Raum A 230
Tel: 0 45 31 / 160 - 246
Fax: 0 45 31 / 160 - 77 246
E-Mail:

Pressesprecher:

Michael Drenckhahn

Gebäude A, Raum A 232
Tel: 0 45 31 / 160 - 433
Fax: 0 45 31 / 160 - 77 433
E-Mail:

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