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Fachbereich 2: Jugend, Schule und Kultur
Gebäude D, 1. und 2. OG;
Gebäude F, EG
Der Fachbereich Jugend, Schule und Kultur nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers (Jugendamt) der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im Kreis Stormarn, sowie die Aufgaben der Kulturpflege und des Kreisarchivs wahr.
Der Fachbereich gliedert sich in 3 Fachdienste:
- Soziale Dienste
Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Heimkinderbetreuung, Erziehungsbeistandschaften, Allgemeiner Sozialdienst, Krankenhaussozialdienst - Familie und Schule
Haushaltsangelegenheiten, Unterhaltsvorschusskasse, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Jugendaufbauwerk, Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit, Jugendschutz, Heimaufsicht, Untere Schulaufsicht, Schulentwicklungsplanung, Schulbau, Bewirtschaftung der Schulgebäude, Schülerangelegenheiten, Schülerbeförderung, Sportstättenplanung/-förderung - Rechtliche Interessen
Beistandschaften; Vormundschaften; Betreuungen
und das direkt der Fachbereichsleitung unterstellte Sachgebiet
Literaturprojekt "Der Kreis stormarn liest ein Buch"
In Stormarn geht erstmals ein kreisweites Literaturprojekt an den Start: Im Frühjahr 2012 ist ganz Stormarn aufgerufen, zwei Wochen lang ein bestimmtes Buch zu lesen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Litarturprojekt "Der Kreis Stormarn liest ein Buch".
Der Fachbereich verfügt über Außenstellen, den sogenannten allgemeinen Sozialdienst (ASD). Er ist dezentral über das gesamte Kreisgebiet verteilt.
Darüber hinaus gibt es einen Krankenhaussozialdienst in der Asklepios-Klinik in Bad Oldesloe.
Handbuch Kindeswohlgefährdung
Soziale Frühwarnsysteme sollen dazu beitragen, dass riskante Entwicklungen und problematische Situationen für Kinder und Familien frühzeitig, das heißt bevor Risiken/Probleme entstehen und sich verfestigen, erkannt und bearbeitet werden.
Das Handbuch Kindeswohlgefährdung soll Schritte und Wege aufzeigen, wie in einer Einrichtung mit Signalen (bemerkenswerten Dingen, Auffälligkeiten, Unsicherheiten etc.) umgegangen werden kann.
Das Handbuch Kindeswohlgefährdung unternimmt den Versuch für die Beteiligten eine gemeinsame Verständigungsebene zu eröffnen. Damit ist es sowohl eine Orientierungshilfe, als auch eine Aufforderung zur Veränderung, Weiterentwicklung und zur Verbesserung.
Mit der Novellierung des SGB VIII zum 01. Oktober 2005 ist in § 8 a die Garantenfunktion des Jugendamtes zum Kindeswohl ausdrücklich beschrieben. Diese Garantenfunktion nehmen die sogenannten "insoweit erfahrenen Fachkräfte" wahr.
Fachbereichsleiter
Wilhelm Hegermann
Gebäude D,
Raum D 117
Tel: 0 45 31 / 160 - 365
Fax: 0 45 31 / 160 - 624
E-Mail:
w.hegermann@kreis-stormarn.de



















