Fachdienst 23: Rechtliche Interessen
Gebäude D, I OG
Der Fachdienst Rechtliche Interessen nimmt die Aufgaben der
- Beistandschaften,
- Beratung in Unterhaltsfragen,
- Beurkundungen für minderjährige Kinder,
- Vormundschaften,
- Pflegschaften
- die Betreuung volljähriger Personen
wahr. Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in den Teams:
- I. Team 23/1 Betreuungsamt (volljährige Personen)
- II: Team 23/2 Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften für minderjährige Kinder
1. Beistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Sie schafft für alle alleinerziehenden Elternteile, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für diese Bereiche, die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Vorrausetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Für die Einrichtung der Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Sie kann bereits vor Geburt des Kindes beantragt werden. Die Beistandschaft endet, wenn der antragsstellende Elternteil dies schriftlich verlangt bzw. das Kind volljährig wird.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt für Alleinerziehende.
2. Beratung in Unterhaltsfragen
Allein erziehende Elternteile, in deren Obhut das Kind lebt, können sich, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder vom Fachbereich Jugend, Schule und Kultur beraten und unterstützen lassen.
Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche.
Ledige Mütter können die Beratung hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterinnen des Teams stehen Ihnen gern für persönliche Gespräche nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.
3. Beurkundungen
Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
- Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)
- Betreuungsunterhalt
- Volljährigenunterhalt
Die Beurkundungen erfolgen kostenlos. Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweise über bisherige Unterhaltsverpflichtungen
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
Bitte vereinbaren Sie vorher mit uns einen Termin für die Beurkundung.
4. Vormundschaften
Bei Vormundschaften ist zu unterscheiden zwischen:
- gesetzlichen Vormundschaften, die eintreten, wenn die Mutter eines Kindes bei der Geburt minderjährig ist
- bestellten Vormundschaften, bei denen der Vormund durch das Gericht bestellt wird, nachdem den Eltern das Sorgerecht rechtskräftig entzogen wurde oder Kinder durch Tod eines oder beider Elternteile keine gesetzliche Vertretung haben.
Als Vormund ist das Jugendamt alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter. Die bestellte Vormundschaft besteht, so lange bis das Gericht eine andere Regelung trifft bzw. das Kind volljährig wird.
5. Pflegschaften
Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht in allen Lebensbereichen ausüben können, dann kann das Jugendamt durch einen gerichtlichen Beschluss für einzelne Aufgaben zum Pfleger eines Kindes bestellt werden. Für die vom Gericht festgelegten Bereiche ist das Jugendamt der gesetzliche Vertreter des Kindes.
6. Sonstige Leistungen
Ferner werden Negativatteste / Alleinsorgebestätigungen (Bescheinigungen für alleinsorgende Elternteile) ausgestellt. Hierfür ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes nötig.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bescheinigung nicht sofort ausgestellt werden kann, wenn das Kind in einem anderen Landkreis geboren wurde.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
| Team I Name |
Tel.: 04531/ Fax: 04531/ |
Raum | |
|---|---|---|---|
| Herr Elsner | 160 374 160 77 374 |
D 124 | g.elsner@kreis-stormarn.de |
| Frau Steffen | 160 458 160 77 458 |
D 127 | m.steffen@kreis-stormarn.de |
| Frau Voss | 160 292 160 77 292 |
D 126 | b.voss@kreis-stormarn.de |
| Team II Name |
Tel.: 04531/ Fax: 04531/ |
Raum | Bereich | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Roden | 160 396 160 77 396 |
D 123 | A, B, C, D | h.roden@kreis-stormarn.de |
| Frau Kuch | 160 522 160 77 522 |
D 112 | E, G, H | h.kuch@kreis-stormarn.de |
| Frau Jaquet | 160 561 160 77 561 |
D 121 | F, J | t.jaquet@kreis-stormarn.de |
| Frau Stoffers | 160 520 160 77 520 |
D 121 | L, N, P bis Pet | a.stoffers@kreis-stormarn.de |
| Frau Köhl | 160 336 160 77 336 |
D 122 | K | f.koehl@kreis-stormarn.de |
| Frau Buhk | 160 525 160 77 525 |
D 120 | I, M | s.buhk@kreis-stormarn.de |
| Frau Kauker | 160 234 160 77 234 |
D 119 | R | m.kauker@kreis-stormarn.de |
| Frau Schmidt-Wernecke | 160 516 160 77 516 |
D 113 | O, P ab Pet., Q, S, St ,Z | m.schmidt-wernecke @kreis-stormarn.de |
| Frau Reinike | 160 375 160 77 375 |
D 114 | Sch, T, U, V, W , X, Y | k.reinike@kreis-stormarn.de |
Für Beratungsgespräche und Beurkundungen ist in jedem Falle eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
Der Fachdienst Rechtliche Interessen ist wegen Umstellungen aufgrund gesetzlicher Änderungen und personeller Engpässe vorrübergehend nur eingeschränkt erreichbar.
Daher gelten vorübergehend folgende Sprechzeiten:
Dienstags
und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags von 14.00 Uhr
bis 17.00 Uhr.
Zu allen übrigen Zeiten werden die Telefone
überwiegend auf Sprachboxen umgestellt.
Fachdienst 23: Rechtliche Interessen:
Teamsprecherin Karin Reinike
Gebäude D,
Raum D 114
Tel: 0 45 31 / 160 - 375
Fax: 0 45 31 / 160 - 624
E-Mail:
k.reinike@kreis-stormarn.de


















