Fachdienst 23: Rechtliche Interessen

Gebäude D, I OG

Der Fachdienst Rechtliche Interessen nimmt die Aufgaben der

wahr. Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in den Teams:

1. Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Sie schafft für alle alleinerziehenden Elternteile, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für diese Bereiche, die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.

Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Vorrausetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Für die Einrichtung der Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Sie kann bereits vor Geburt des Kindes beantragt werden. Die Beistandschaft endet, wenn der antragsstellende Elternteil dies schriftlich verlangt bzw. das Kind volljährig wird.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt für Alleinerziehende.

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2. Beratung in Unterhaltsfragen

Allein erziehende Elternteile, in deren Obhut das Kind lebt, können sich, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder vom Fachbereich Jugend, Schule und Kultur beraten und unterstützen lassen.

Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche.

Ledige Mütter können die Beratung hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterinnen des Teams stehen Ihnen gern für persönliche Gespräche nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.

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3. Beurkundungen

Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:

Die Beurkundungen erfolgen kostenlos. Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte vereinbaren Sie vorher mit uns einen Termin für die Beurkundung.

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4. Vormundschaften

Bei Vormundschaften ist zu unterscheiden zwischen:

Als Vormund ist das Jugendamt alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter. Die bestellte Vormundschaft besteht, so lange bis das Gericht eine andere Regelung trifft bzw. das Kind volljährig wird.

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5. Pflegschaften

Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht in allen Lebensbereichen ausüben können, dann kann das Jugendamt durch einen gerichtlichen Beschluss für einzelne Aufgaben zum Pfleger eines Kindes bestellt werden. Für die vom Gericht festgelegten Bereiche ist das Jugendamt der gesetzliche Vertreter des Kindes.

6. Sonstige Leistungen

Ferner werden Negativatteste / Alleinsorgebestätigungen (Bescheinigungen für alleinsorgende Elternteile) ausgestellt. Hierfür ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes nötig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bescheinigung nicht sofort ausgestellt werden kann, wenn das Kind in einem anderen Landkreis geboren wurde.

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Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Team I
Name
Tel.: 04531/
Fax: 04531/
Raum E-Mail
Herr Elsner 160 374
160 77 374
D 124
Frau Steffen 160 458
160 77 458
D 127
Frau Voss 160 292
160 77 292
D 126

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Team II
Name
Tel.: 04531/
Fax: 04531/
Raum Bereich E-Mail
Frau Roden 160 396
160 77 396
D 123 A, B, C, D
Frau Kuch 160 522
160 77 522
D 112 E, G, H
Frau Jaquet 160 561
160 77 561
D 121 F, J
Frau Stoffers 160 520
160 77 520
D 121 L, N, P bis Pet
Frau Köhl 160 336
160 77 336
D 122 K
Frau Buhk 160 525
160 77 525
D 120 I, M
Frau Kauker 160 234
160 77 234
D 119 R
Frau Schmidt-Wernecke 160 516
160 77 516
D 113 O, P ab Pet., Q, S, St ,Z
Frau Reinike 160 375
160 77 375
D 114 Sch, T, U, V, W , X, Y

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Für Beratungsgespräche und Beurkundungen ist in jedem Falle eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

Der Fachdienst Rechtliche Interessen ist wegen Umstellungen aufgrund gesetzlicher Änderungen und personeller Engpässe vorrübergehend nur eingeschränkt erreichbar.

Daher gelten vorübergehend folgende Sprechzeiten:
Dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Zu allen übrigen Zeiten werden die Telefone überwiegend auf Sprachboxen umgestellt.

Fachdienst 23: Rechtliche Interessen:

Teamsprecherin Karin Reinike

Gebäude D, Raum D 114
Tel: 0 45 31 / 160 - 375
Fax: 0 45 31 / 160 - 624
E-Mail:

Hier finden Sie Dokumente und Leistungen des Fachdienstes 23

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