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Ausländerbehörde: Einbürgerungen

Kreis Stormarn – Ausländerbehörde

Ausländerbehörde

Gebäude B, EG

In Einbürgerungsangelegenheiten beraten Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen unserer Einbürgerungsbehörde.

Im Beratungsgespräch erhalten Sie ausführliche Informationen über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Ferner erfahren Sie, welche Unterlagen aufgrund Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind. Hierüber gibt auch das Merkblatt Auskunft, auf dem alle notwendigen Unterlagen gekennzeichnet sind.

Merkblatt für Einbürgerungen

Um den Einbürgerungsantrag zu stellen, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Hier haben Sie die Möglichkeit, zu Übungszwecken einen interaktiven Einbürgerungstest zu machen.

Auf jeden Fall vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit

Frau Schönecker

Raum B 69
Tel.: 0 45 31 / 160 - 644
Fax.: 0 45 31 / 160 - 211
Mail:

Ihr Antrag wird dann in einem persönlichen Gespräch außerhalb der Sprechzeiten aufgenommen.

Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei der Einbürgerungsbehörde. Eine bevorzugte Behandlung ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

Visumangelegenheiten

1) Allgemein:

Visaanträge werden ausschließlich bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland der Visaantragsteller entgegengenommen. Dort sind auch alle notwendigen Dokumente vorzulegen (abhängig vom Einzelfall zB. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Adoptionsbeschlüsse, Scheidungsurteile, Schul- und Praktikumbescheinigungen, u.ä.).

Dazu gehört in einigen Fällen auch die Vorlage einer hier abgegebenen Einladungs- und Verpflichtungserklärung. Wenn dort alle von der Botschaft geforderten Unterlagen vorliegen, werden diese auf dem Postweg zur Stellungnahme an die Ausländerbehörde des Kreises Stormarn weitergeleitet. Eine Entscheidung wird ausschließlich von der Auslandsvertretung getroffen. Die AntragstellerInnen werden von dort benachrichtigt.

2) Visaarten:

a) für Besuche

b) für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte

3) Visumpflichtige Staaten:

Afghanistan Ägypten Albanien
Algerien Angola Antigua und Barbuda
Äquatorialguinea Armenien Aserbaidschan
Äthiopien    
Bahamas Bahrain Bangladesch
Barbados Belarus Belize
Benin Bhutan Birma/ Myanmar
Bolivien Bosnien-Herzegowina Botsuana
Britische Jungfern-Inseln Burkina Faso Burundi
Cayman-Inseln China Côte d’Ivoire
Demokratische Republik Kongo Dominica Dominikanische Republik
Dschibuti    
Ecuador Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Eritrea
Fidschi    
Gabun Gambia Georgien
Ghana Grenada Guinea
Guinea-Bissau Guyana  
Haiti    
Indien Indonesien Irak
Iran    
Jamaika Jemen Jordanien
Kambodscha Kamerun Kap Verde
Kasachstan Katar Kenia
Kirgisistan Kiribati Kolumbien
Komoren Kongo Kosovo
Kuba Kuwait  
Laos Lesotho Libanon
Liberia Libyen  
Madagaskar Malawi Malediven
Mali Marokko Marshallinseln
Mauretanien Mauritius Mazedonien
Midway-Inseln Mikronesien Moldau
Mongolei Montenegro Montserrat
Mosambik    
Namibia Nauru Nepal
Niger Nigeria Nordkorea
Nördliche Marianen    
Oman    
Pakistan Papua-Neuguinea Peru
Philippinen Pitcairn  
Ruanda Russland  
Salomonen Sambia Samoa
Sao Tomé und Principe Saudi-Arabien Senegal
Serbien Seychellen Sierra Leone
Simbabwe Somalia Sri Lanka
St. Christoph und Nevis St. Helena und Nebengebiete St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Sudan
Suriname Swasiland Syrien
Tadschikistan Tansania Thailand
Timor Leste Togo Tonga
Trinidad und Tobago Trust Territory of the Pacific Islands Tschad
Türkei Tunesien Turks- & Caicosinseln
Turkmenistan Tuvalu  
Uganda Ukraine Usbekistan
Vanuatu Vereinigte Arabische Emirate Vietnam
Westsamoa    
Zentralafrikanische Republik    

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