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Ausländerbehörde: Einladung / Verpflichtungserklärungen

Kreis Stormarn – Ausländerbehörde

Ausländerbehörde

Gebäude B, EG

Sollten Sie beabsichtigen eine oder mehrere Personen aus dem Ausland zu Besuch einzuladen und diese Personen benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum, so wird eine Einladungs- und Verpflichtungserklärung benötigt. Staatsangehörige der Europäischen Union benötigen für die Einreise kein Visum bzw. keine Einladungs- und Verpflichtungserklärung.

Eine Einladung- und Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich in unseren Räumen abgeben.

Zuständige Sachbearbeiterin ist

Frau Suer

Raum B 61
Tel.: 0 45 31 / 160 - 136
Fax.: 0 45 31 / 160 - 211
Mail:

Dazu müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

Private Besuchseinladung:

Geschäftliche Einladung:

Diese darf nur durch Firmeneigentümer oder Geschäftsführer mit Prokura – im Handelsregister ersichtlich – erfolgen.

Für eine geschäftliche Einladung mit der Verpflichtung für alle eventuell entstehenden Kosten aufzukommen, muss auch die Bonität (Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit) nachgewiesen werden.

Merkblatt über die Folgen einer Verpflichtungserklärung

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