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Fachdienst 41 - Öffentliche Sicherheit
Gebäude B, EG und I. OG; Gebäude A, II. OG
Die Zuständigkeit des Fachdienstes umfasst:
- Jagd- und Waffenangelegenheiten
- Versammlungsbehörde
- Feuerwehr
- Schornsteinfeger
- Heimaufsicht
- Ausländerbehörde
- Bußgeldbehörde
Die Jagd- und Waffenangelegenheiten umfassen beispielsweise die Ausstellung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Außerdem werden hier die Abschusspläne der Jagdreviere überprüft und festgesetzt.
Die untere Jagdbehörde wird fachlich beraten vom
Kreisjägermeister Klaus Klemm
Pölitzer Str. 20, 23847 Pölitz
Tel.: 04539-640, Fax: 04539-181636
und seinem Stellvertreter
stv. Kreisjägermeister Richard Martens
Rümpeler Weg 24 a, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531-81396.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über den Landesjagdverband Schleswig-Holstein und bei der Kreisjägerschaft Stormarn.
Der Kreis Stormarn als zuständige Waffenbehörde ist verantwortlich für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse im gesamten Kreisgebiet. Hier erhalten Sie:
Die Versammlungsbehörde ist zuständig für die Anmeldung einer Demonstration bzw. Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz im Kreis Stormarn.
Der Fachdienst unterstützt und berät die freiwilligen Feuerwehren im Kreis Stormarn. Der Kreis unterhält in Travenbrück, OT Nütschau, eine Kreisfeuerwehrzentrale, welche für die Wartung von Feuerwehrgeräten zuständig ist.
Kreisfeuerwehrzentrale
Stormarn
Lindenstraße 82
23843 Travenbrück
Tel. 0 45
31 / 23 92
Fax: 0 45 31 / 29 88
Auf dem Gelände in Travenbrück hat auch der Kreisfeuerwehrverband Stormarn seinen Sitz.
Der Fachdienst überwacht und berät den Einsatz der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger im Kreis Stormarn. Die einzelnen Kehrbezirke sind auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger in Stormarn aufgeführt.
Für die Durchsetzung von Forderungen der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger ist der Fachdienst Bauaufsicht zuständig.
Die Heimaufsicht berät und überwacht die Alten- und Pflegeheime im Kreis Stormarn.
Die Ausländerbehörde ist für den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Hier erhalten Sie Informationen über:
- Allgemeines
- Einladungen / Verpflichtungserklärungen
- Asylrecht
- Aufenthaltserlaubnisse
- Einbürgerungen
- Standesamtsaufsicht
Die Bußgeldbehörde (im Gebäude A, II. OG) ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten und sonstige Ordnungswidrigkeitstatbestände.
Fachdienstleiterin:
Astrid Matern
Gebäude B,
Raum B 169
Tel: 0 45 31 / 160 - 334
Fax: 0 45 31 / 160 - 570
E-Mail:
a.matern@kreis-stormarn.de


















