Startseite - Der Kreis - Fachbereiche - Ordnung - Wasserwirtschaft

Fachdienst 43 - Wasserwirtschaft -

Funktion - Aufgabenspektrum - Produkte - Zuständigkeiten - Download - Links

Wasserwirtschaft

Wasserwirtschaft

Gebäude B, 5. und 6. OG

Der Fachdienst Wasserwirtschaft ist als Untere Wasserbehörde (UWB) verantwortlich für den Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, eine rechtssichere Gewässerbenutzung für öffentliche und private Zwecke zu ermöglichen. Dabei sollen die Gewässer als Lebensgrundlage sowohl für die lebenden und zukünftigen Generationen als auch für Tiere und Pflanzen erhalten werden.

Aufgabenspektrum:

Seitenanfang

Produkte:

Die Leistungen des Fachdienstes Wasserwirtschaft sind in drei Produkte gegliedert:

Produkt Wasserwirtschaftliche Planung und Beratung
Die Fließgewässer und größeren Stillgewässer haben als Biotopverbundachsen im dicht besiedelten Kreis Stormarn besondere Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die teilweise noch naturnahe Beschaffenheit der Fließgewässer wird durch Niederschlagswassereinleitungen von befestigten Flächen, sog. Oberflächenwasser nachhaltig beeinträchtigt. Diesen Belastungen und ökologischen Schäden soll entgegen gewirkt werden:

Für die Überplanung von ca. 400 bestehenden Einleitungsstellen ist eine zeitaufwendige Beratung der Kommunalverwaltungen, deren Gremien und Planern notwendig. Weiterhin wird eine allgemeine Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anlagenbetreibern angeboten.

Produktübersicht

Produkt Bewirtschaftung der Gewässer
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Das Wasserrecht sieht deshalb für fast alle Gewässerbenutzungen ein Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis vor.
Dies gilt sowohl für Einleitungen als auch Entnahmen für alle Gewässer, d. h. oberirdische Gewässer und das Grundwasser ungeachtet der Eigentumsrechte.
Die Unterlagen, die zur Erteilung einer Erlaubnis für gesammeltes Niederschlagswasser notwendig sind, sind im Antrag für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aufgeführt.
Ebenso sind für Anlagen in und an Gewässern, z. B. Stege, Brücken und Uferbefestigungen, Genehmigungen erforderlich.
Auch die Herstellung und die Gestaltung von Gewässern stellen Gewässerbenutzungen dar und unterliegen somit wasserrechtlichen Bestimmungen.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes zur Verfügung.

Unter welchen Voraussetzungen keine Erlaubnis bei der dezentralen Gründstücksentwässerung notwendig ist, kann dem Merkblatt "erlaubnisfreie Versickerung" und dem Formular "Anzeige für die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf Einzelgrundstücken" entnommen werden.
Für weitere Fragen steht Frau Knop-Uellendahl zur Verfügung.

In Stormarn entsorgen ca. 3 % der Bevölkerung ihr häusliches Schmutzwasser über Hauskläranlagen. Im allgemeinen handelt es sich um Grundstücke in Außenbereichen der Gemeinden und Städte, wo der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten für die Grundstückseigentümer verursachen würde. Die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind in diesen Fällen für die Herstellung, Nachrüstung und den sachgemäßen Betrieb der Hauskläranlagen verantwortlich.
Sowohl die Behandlungsanlagen selber als auch die Einleitung des gereinigten Abwassers bedürfen der Genehmigung und Erlaubnis. Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können dem Antrag für die Einleitung von gereinigtem Abwasser entnommen werden.
Für weitere Fragen steht Frau Kalder zur Verfügung.

Liste der in Schleswig-Holstein tätigen Wartungsfirmen für Hauskläranlagen - ohne Gewähr auf Vollständigkeit

Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung von Schmutzwasserleitungen und Kleinkläranlagen auf Privatgrundstücken nach DIN 1986, Teil 30:

Produktübersicht

Produkt Schutz der Gewässer
Die Wasserbehörden sind als Garant verpflichtet jede vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer zu vermeiden. Im Rahmen der Gewässeraufsicht soll durch Überwachung der Kläranlagen deren ständige Leistungsfähigkeit gesichert werden. Jährlich werden die 60 zentralen Anlagen mit ca. 300 Proben kontrolliert.
Für weitere Fragen steht Herr Sauer zur Verfügung.

Für den vorbeugenden Schutz der Gewässer werden bei Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, z. B. Gülle, Jauche und Mist, besondere Anforderungen an die baulichen Anlagen hinsichtlich der Kapazität und der Bauausführung gestellt. Nähere Informationen können den Merkblättern zum Bau von Ställen und Lagerstätten und dem Kapazitätsnachweis für die Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist entnommen werden.
Auch die Lagerung von Heizöl unterliegt wasserrechtlichen Vorschriften, die dem Merkblatt für Betreiber zum sicheren Betrieb privater Heizöllagerbehälter entnommen werden können.
Für weitere Fragen, insbesondere zur Genehmigung von gewerblichen Anlagen für Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, steht Herr Terppé zur Verfügung.

Der Fachdienst ist als Wasserbehörde zuständig für die Abwehr von Gefahren für die Gewässer und von Gefahren für die Allgemeinheit, die durch den Zustand der Gewässer, ihre Benutzung und Anlagen hervorgerufen werden und die allgemeine Sicherheit gefährden. Für diesen Zweck wird eine Rufbereitschaft bereitgehalten, die jederzeit über die Kreisleitstelle - Notruf 112 - alarmiert werden kann.
Der Fachdienst unterstützt bei Unfällen die Einsatzkräfte fachlich und begleitet notwendige Sanierungen, z. B. nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen.

Produktübersicht

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Zuständigkeitsübersichten:

Seitenanfang

 

Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete im Kreis Stormarn

Umwelt-Tipps zum persönlichen Umgang mit dem Wasser

 

Fachdienstleiter:
Dr. Thomas Haarhoff
Gebäude B, Raum B 360
Tel: 0 45 31 / 160 - 592
Fax: 0 45 31 / 160 - 634
E-Mail: t.haarhoff@kreis-stormarn.de


Hier finden Sie Dokumente und Leistungen des Fachdienstes 43


Links:

Behörden

Informationen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Fachverbände der Wasserwirtschaft

Seite als PDF versenden

Kontakt zum Kreis

Online Services

Stormarn Porträt

Links und Informatives

Aktuelle Umfrage

Zur Zeit ist keine Umfrage vorhanden.