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Fachdienst 43 - Wasserwirtschaft -
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Wasserwirtschaft
Gebäude B, 5. und 6. OG
Der Fachdienst Wasserwirtschaft ist als Untere Wasserbehörde (UWB) verantwortlich für den Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, eine rechtssichere Gewässerbenutzung für öffentliche und private Zwecke zu ermöglichen. Dabei sollen die Gewässer als Lebensgrundlage sowohl für die lebenden und zukünftigen Generationen als auch für Tiere und Pflanzen erhalten werden.
- Regelung der Gewässerbenutzungen (z. B. Erlaubnisse für Einleitungen und Entnahmen, Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern)
- Entwicklung der Fließ- und Stillgewässer - Gewässeraufsicht
- Verbesserung der Abwasser-/Schmutzwasserbeseitigung (z. B. Überwachung von Kläranlagen, Genehmigung, Nachrüstung und Überwachung von Hauskläranlagen)
- Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung - zentrale Anlagen und Gründstücksentwässerung
- vorbeugender Gewässerschutz (z. B. Überwachung von Anlagen für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen)
- Rufbereitschaft, und den damit verbundenen nachsorgenden Schutz der Gewässer
- wasserwirtschaftliche Beratung der Städte, Ämter und Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger
Die Leistungen des Fachdienstes Wasserwirtschaft sind in drei Produkte gegliedert:
Produkt
Wasserwirtschaftliche Planung und Beratung
Die Fließgewässer
und größeren Stillgewässer haben als Biotopverbundachsen im
dicht besiedelten Kreis Stormarn besondere Bedeutung für die
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die teilweise noch naturnahe
Beschaffenheit der Fließgewässer wird durch
Niederschlagswassereinleitungen von befestigten Flächen, sog.
Oberflächenwasser nachhaltig beeinträchtigt. Diesen Belastungen und
ökologischen Schäden soll entgegen gewirkt werden:
- durch Behandlung und Rückhaltung bei bestehenden Oberflächenwassereinleitungen
- durch Bemühungen, das Oberflächenwasser dezentral möglichst naturnah am Entstehungsort dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuzuführen.
Für die Überplanung von ca. 400 bestehenden Einleitungsstellen ist eine zeitaufwendige Beratung der Kommunalverwaltungen, deren Gremien und Planern notwendig. Weiterhin wird eine allgemeine Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anlagenbetreibern angeboten.
Produkt Bewirtschaftung der
Gewässer
Die Gewässer sind
als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch
Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der
Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der
ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Das Wasserrecht
sieht deshalb für fast alle Gewässerbenutzungen ein Erlaubnis-
und Bewilligungserfordernis vor.
Dies gilt sowohl für Einleitungen als
auch Entnahmen für alle Gewässer, d. h. oberirdische Gewässer
und das Grundwasser ungeachtet der Eigentumsrechte.
Die Unterlagen, die zur
Erteilung einer Erlaubnis für gesammeltes Niederschlagswasser notwendig
sind, sind im Antrag für die Einleitung von gesammeltem
Niederschlagswasser aufgeführt.
Ebenso sind für Anlagen in und an
Gewässern, z. B. Stege, Brücken und Uferbefestigungen, Genehmigungen
erforderlich.
Auch die Herstellung und die Gestaltung von Gewässern
stellen Gewässerbenutzungen dar und unterliegen somit wasserrechtlichen
Bestimmungen.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Fachdienstes zur Verfügung.
Unter welchen Voraussetzungen
keine Erlaubnis bei der dezentralen
Gründstücksentwässerung notwendig ist, kann dem Merkblatt
"erlaubnisfreie Versickerung" und dem Formular "Anzeige für die
erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf
Einzelgrundstücken" entnommen werden.
Für weitere Fragen steht
Frau Knop-Uellendahl zur Verfügung.
In Stormarn entsorgen ca. 3 % der
Bevölkerung ihr häusliches Schmutzwasser über
Hauskläranlagen. Im allgemeinen handelt es sich um Grundstücke
in Außenbereichen der Gemeinden und Städte, wo der Anschluss an die
zentrale Abwasserbeseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten
für die Grundstückseigentümer verursachen würde. Die
Eigentümerinnen bzw. Eigentümer und Nutzungsberechtigten der
Grundstücke sind in diesen Fällen für die Herstellung,
Nachrüstung und den sachgemäßen Betrieb der
Hauskläranlagen verantwortlich.
Sowohl die Behandlungsanlagen selber
als auch die Einleitung des gereinigten Abwassers bedürfen der Genehmigung
und Erlaubnis. Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können
dem Antrag für die Einleitung von gereinigtem Abwasser entnommen werden.
Für weitere Fragen steht Frau Kalder zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung von Schmutzwasserleitungen und Kleinkläranlagen auf Privatgrundstücken nach DIN 1986, Teil 30:
- Hausanschluss dicht? Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen
- Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DIN 1986, Teil 30
- Defekte in privaten Abwasserleitungen
- Merkblatt Dichtheitsprüfung
- Informationsportal zum Thema Dichtheitsprüfung
Produkt Schutz der Gewässer
Die Wasserbehörden
sind als Garant verpflichtet jede vermeidbare Beeinträchtigung der
Gewässer zu vermeiden. Im Rahmen der Gewässeraufsicht soll
durch Überwachung der Kläranlagen deren ständige
Leistungsfähigkeit gesichert werden. Jährlich werden die 60 zentralen
Anlagen mit ca. 300 Proben kontrolliert.
Für weitere Fragen steht Herr
Sauer zur Verfügung.
Für den vorbeugenden Schutz der
Gewässer werden bei Lagerung von wassergefährdenden Stoffen,
z. B. Gülle, Jauche und Mist, besondere Anforderungen an die baulichen
Anlagen hinsichtlich der Kapazität und der Bauausführung gestellt.
Nähere Informationen können den Merkblättern zum
Bau
von Ställen und
Lagerstätten
und dem
Kapazitätsnachweis
für die Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist entnommen werden.
Auch die Lagerung von Heizöl unterliegt wasserrechtlichen
Vorschriften, die dem
Merkblatt
für Betreiber zum sicheren Betrieb privater
Heizöllagerbehälter entnommen werden können.
Für
weitere Fragen, insbesondere zur Genehmigung von gewerblichen Anlagen für
Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, steht Herr
Terppé zur Verfügung.
Der Fachdienst ist als
Wasserbehörde zuständig für die Abwehr von Gefahren für die
Gewässer und von Gefahren für die Allgemeinheit, die durch den
Zustand der Gewässer, ihre Benutzung und Anlagen hervorgerufen werden und
die allgemeine Sicherheit gefährden. Für diesen Zweck wird eine
Rufbereitschaft bereitgehalten, die jederzeit über die
Kreisleitstelle - Notruf 112 - alarmiert werden kann.
Der Fachdienst
unterstützt bei Unfällen die Einsatzkräfte fachlich und
begleitet notwendige Sanierungen, z. B. nach Unfällen mit
wassergefährdenden Stoffen.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Zuständigkeitsübersichten:
- Verteilung der Aufgabenwahrnehmung in der unteren Wasserbehörde
- Übersichtskarte der Bezirke über die kreisweite und bezirksweise Aufgabenwahrnehmung
- alphabetisches Verzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete im Kreis Stormarn
Umwelt-Tipps zum persönlichen Umgang mit dem Wasser
Fachdienstleiter:
Dr. Thomas Haarhoff
Gebäude B,
Raum
B 360
Tel: 0 45 31 / 160 - 592
Fax: 0 45 31 / 160 - 634
E-Mail:
t.haarhoff@kreis-stormarn.de
Hier finden Sie
und
des
Fachdienstes 43
Behörden
- Bundesumweltministerium
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
- Bundesanstalt für Gewässerkunde - Informationen über Wasserstände
Informationen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Fachverbände der Wasserwirtschaft


















