Fachdienst 63 - Ausländerbehörde

Einbürgerungen

In Einbürgerungsangelegenheiten beraten wir Sie gerne in unserer Einbürgerungsbehörde.

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Im Beratungsgespräch erhalten Sie dazu ausführliche Informationen.

Ferner erfahren Sie, welche Unterlagen aufgrund Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind. Hierüber gibt auch das Merkblatt Auskunft, auf dem alle notwendigen Unterlagen gekennzeichnet sind.

Um den Einbürgerungsantrag zu stellen, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

Auf jeden Fall vereinbaren Sie bitte hierfür einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin (siehe rechts).

Ihr Antrag wird dann in einem persönlichen Gespräch außerhalb der Sprechzeiten aufgenommen.

Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei der Einbürgerungsbehörde. Eine bevorzugte Behandlung ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

Ihre Rechte als deutscher Staatsangehöriger

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union. Dadurch genießen Sie Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sog. Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
  • Zugang zum Beamtenstatus
  • EU-Freizügigkeit
  • Konsularischen Schutz im Ausland
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt

Einbürgerungstest

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. In den letzten Jahren haben weit über 90 % der Teilnehmer den Test bestanden.

Hier können Sie einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen.

Im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden.