Fachdienst 63 - Ausländerbehörde

Standesamtsaufsicht

Grundsätzlich umfasst die Tätigkeit von Standesbeamtinnen und Standesbeamten die Beurkundung von Personenstandsfällen. Sie befassen sich insbesondere mit:

  • Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen
  • Trauungen und Scheidungen
  • Namensführung
  • Kirchenaustritten
  • Todesfällen

Die Standesamtsaufsicht beim Kreis Stormarn übt die Fachaufsicht über die neun Standesämter im Kreisgebiet aus. In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere

  • die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten und
  • die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten.

Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören zum Beispiel die

  • Prüfung der Personenstandsregister,
  • Eintragung von Folgebeurkundungen,
  • Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland,
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung,
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren,
  • Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile.