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Kriegsopferfürsorge / Soziales Entschädigungsrecht

Kriegsopferfürsorge / Soziales Entschädigungsrecht

Kriegsopferfürsorge /
Soziales Entschädigungsrecht

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genant, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Sie ist in den §§ 25 bis 27 j des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) geregelt und dient der Ergänzung der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis umfasst:

Neben Opfern des Krieges erhalten folgende Personen und ihre leistungsberechtigten Hinterbliebenen Leistungen der Kriegsopferfürsorge:

Wichtig!
Voraussetzung für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist die jeweilige Anerkennung durch das Versorgungsamt!

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind überwiegend von Einkommen und Vermögen abhängig und umfassen insbesondere die

Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten oder weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner beim Kreis Stormarn:

Bettina Harkopf

Gebäude E, Raum E 311
Tel.: 04531 / 160 - 439
Fax: 04531 / 160 - 77 439
E-Mail:

Weitere Informationen zum sozialen Entschädigungsrecht erhalten Sie zudem auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.bund.de sowie auf der Homepage des Landesamtes für soziale Dienste unter www.lasd-sh.de.

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