Startseite - Der Kreis - Fachbereiche - Soziales und Gesundheit - Sozialhilfe
Fachdienst 31: Sozialhilfe
Sozialhilfe
Gebäude D, EG
Der Fachdienst Sozialhilfe ist für
- die Sozialhilfe
nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und - das
Pflegewohngeld
nach dem Landespflegegesetz (LPflegeG)
zuständig.
Der Fachdienst Sozialhilfe gliedert sich in 3 Sachgebiete:
| Sachgebiet | zuständig für folgende Hilfen |
|---|---|
| 31/1 | Eingliederungshilfe für behinderte Menschen |
| 31/2 | Hilfe zur Pflege und Hilfe zum Lebensunterhalt in Heimen
Pflegewohngeld |
| 31/3 | Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten; Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII;
Fachaufsicht und Widerspruchsbearbeitung für die auf die Städte,
Gemeinden und Ämter im Rahmen der Sozialhilfe übertragenen Hilfen:
|
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Sozialhilfe richtet sich nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger. Ein Übersicht finden Sie, wenn Sie das Sachgebiet anklicken.
Für erwerbsfähige Arbeitsuchende im Alter von 15 bis 64 Jahren wurde mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Für diese Leistungen ist im Kreis Stormarn die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Grundsicherung Stormarn zuständig.
Bei der Aufgabendurchführung arbeitet der Fachdienst Sozialhilfe eng mit den Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises zusammen, auf die einige Aufgaben, insbesondere die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung für Personen außerhalb von Einrichtungen, übertragen wurden.
Über die für die jeweilige Gemeinde zuständige Stelle gibt die Tabelle „Gemeinden im Kreis Stormarn“ Auskunft.
Informationen über die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation finden Sie unter diesem Stichwort: Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation
Informationen und Anträge zu Bildung und Teilhabe finden Sie unter Bildung und Teilhabe.
Fachdienstleiter:
Volker Scharfenberg
Gebäude D,
Raum D 27
Tel: 0 45 31 / 160 241
Fax: 0 45 31 / 160 77 241
E-Mail:
v.scharfenberg@kreis-stormarn.de


















