EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL)

EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL)

EG-Dienstleistungsrichtlinie

Hintergrund

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) ist seit dem 28.12.20006 in Kraft und ist innerhalb von drei Jahren, also bis zum 28.12.2009, in den Mitgliedsstaaten umzusetzen.

Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) ist ein Rechtspaket im Rahmen der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Diese zielt darauf ab, dass die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt wird. Ganz in diesem Sinne verfolgt die EG-DLRL die Ziele der Gewährleistung des Binnenmarktes, der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsbeschleunigung sowie der Stärkung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit.

Zur Umsetzung dieser Ziele trifft die EG-DLRL umfangreiche Regelungen, insbesondere

Die EG-DLRL muss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland sind für die Umsetzung die Bundesländer verantwortlich.

Die EG-DLRL umfasst vom Wortlaut EU ausländische Dienstleistungserbringer. Aus verfassungsrechtlichen Erwägungen ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern die politische Festlegung getroffen worden, dass die Rechte der EG-DLRL auch inländischen Dienstleistungserbringern zustehen sollen.

Auf Grund der weitgehenden Festlegungen und Umsetzungsentscheidungen wird die EG-DLRL damit zu bedeutenden rechtlichen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Veränderungen in der öffentlichen Verwaltung führen.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat für die Umsetzung der EG-DLRL in schleswig-holsteinisches Landesrecht und Strukturen federführend das Finanzministerium beauftragt. Hier liegt die Koordinierung der wesentlichen Entscheidungen und Umsetzungsprozesse des Landes.

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners werden in Schleswig-Holstein durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (EA Anstalt SH) in gemeinsamer Trägerschaft von Land, Kommunen und Wirtschaftskammern wahrgenommen.

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Einheitlicher Ansprechpartner
Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Telefon: 04 31 / 988 40 49
Telefax: 04 31 / 988 616 11 11
E-Mail:
Internet: www.ea-sh.de

Telefonische Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Mo. bis Do. 14-16 Uhr



EG-Dienstleistungsrichtlinie  im Kreis Stormarn

EG-Dienstleistungsrichtlinie
im Kreis Stormarn

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie im Kreis Stormarn

Der Kreis Stormarn bietet Ihnen Verwaltungsverfahren an, die nach der EG-DLRL elektronisch abgwickelt werden können.

Nach der EG-DLRL können Verwaltungsverfahren, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, elektronisch über die zuständige Behörde oder einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Das jeweilige Fachgesetz bestimmt, welche Verfahren hiervon betroffen sind.

Für den Kreis Stormarn sind dies nachfolgende Verwaltungsverfahren:

Neben dem bisherigen schriftlichen Antragsweg bieten wir Ihnen einen elektronischen Antragsservice an. Der Kreis Stormarn nutzt hierzu die Infrastruktur des Einheitlichen Ansprechpartners in Schleswig-Holstein. Sie können diesen Service nutzen, sobald Sie sich registriert haben.

Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service kontinuierlich erweitert wird und im Jahre 2010 auch direkt über unsere Internetseite genutzt werden kann.

Die Verfahren werden im Kreis Stormarn von folgender Stelle koordiniert:

Brückenkopf EG-DLRL
beim Kreis Stormarn

Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
E-Mail:

Einen Überblick, welche Verwaltungsverfahren anderer Behörden betroffen sind,
erhalten Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH).

Seitenanfang


Weitere Informationen:

Online Services

Stormarn Porträt

Links und Informatives

Aktuelle Umfrage

Ist der Kreis Stormarn für Tourismus interessant?

Na klar, es gibt viel zu entdecken und erleben

Naja, da ist zwar viel, aber eher für Tagestourismus

Hier ist doch nicht viel Interessantes

Dafür muß erst noch einiges geschaffen werden