Leistungen

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Jugendferienwerk (JFW)

Jugendferienwerk des Kreises Stormarn (JFW)
Individuelle finanzielle Förderung Bedürftiger zur Teilnahme der Kinder bzw. Jugendlichen an einer Ferienfreizeitfahrt (i.d.R. nur in den Sommerferien)

Informationen:

Gruppen- und Ferienfreizeiten sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtig.
Die Gruppen und Vereine der Jugendarbeit, die Ferienfreizeiten veranstalten, sind stets bemüht, ihr Angebot so günstig wie möglich zu halten. Dennoch sind einige Familien finanziell nicht in der Lage, die damit verbundenen Kosten (für den Teilnahmebeitrag, das Taschengeld usw.) zu tragen. Einige Gruppen und Vereine haben intern die Möglichkeit, in dringenden Fällen den Teilnahmepreis zu reduzieren (bei Bedarf, fragen Sie einfach mal nach).
Dort, wo das nicht möglich ist, möchte das JFW helfen.

Für folgende Personengruppen ist ein Zuschuss durch das JFW möglich:

  • Familien, die
    Leistungen zum Lebensunterhalt (i.d.R. im Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) oder
    Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten,
  • Familien, die Wohngeld (nach Wohngeldgesetz) erhalten sowie
  • Pflegefamilien im Bezug auf ihre an der Freizeitfahrt teilnehmenden Pflegekinder.

Eine Förderung ist für die Teilnahme an einer Freizeitfahrt möglich, die ins JFW aufgenommen wurde. Fragen Sie doch einmal beim Träger, bei dem Ihr Kind Mitglied ist oder bei einem Träger der Jugendarbeit in Ihrer Nähe, ob Dieser eine solche Ferienfreizeit (Dauer i.d.R. ca. 2 Wochen) anbietet.
(Träger können ihre Freizeitfahrten noch nachmelden.)
Wenn Sie auf der Suche nach einer Teilnahmemöglichkeit sind aber vor Ort nichts finden, können Sie uns gerne anrufen. Wir werden eine Übersicht von Veranstaltern und Fahrten erstellen, in denen eine "offene" Anmeldung (und Förderung) möglich ist.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Die Anmeldung/Reservierung regeln Sie bitte direkt mit dem Träger der Freizeitfahrt.
  • Das Antragsformular zur Förderung im JFW erhalten Sie i.d.R. beim Träger der Freizeitfahrt, der seine Fahrt zum JFW angemeldet hat.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Kinder sollen mindestens 8- und dürfen nicht älter als 17 Jahre sein.
  • Sie müssen im Kreis Stormarn wohnen.
  • Sie (bzw. Ihr Kind) müssen zu einer der oben genannten Personengruppen gehörden. Den finanzeillen Bedarf müssen Sie nachweisen (i.d.R. Bescheid der Sozialleistung).

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an den Träger der Jugendarbeit (bei dem Ihr Kind Mitglied ist oder an dessen Fahrt es teilnehmen möchte) oder an das Jugendamt/Jugendarbeit (Fachdienst 22).

Beachten Sie auch unser Info-Faltblatt: Jugendferienwerk (JFW) Faltblatt 2010

(Das JFW ist eine Förderung des Kreises Stormarn mit Unterstützung durch das Land Schleswig-Holstein.)

Verwandtes Thema: Ferienerholung für Familien (Info).


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Angeboten von

Fachdienst 22 - Familie und Schule
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Stefan Dzyk

Telefon:

04531-160380

Fax:

04531-160624

Email:

s.dzyk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend/familie_schule.html

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