Leistungen

Verlängerung Führerschein-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Informationen:

Fahrerlaubnisinhaber*innen der Klassen C und CE, die diese ab dem 01.01.1999 gemacht haben, müssen diese Klassen alle fünf Jahre verlängern, um weiterhin Kraftfahrzeuge über 7.500 kg fahren zu dürfen.

Fahrerlaubnisinhaber*innen der Klassen C1 und C1E, denen zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 die Klassen erteilt wurden, müssen diese ab Erreichen des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre verlängern. Wurden die Klassen nach dem 18.01.2013 erteilt, gilt die 5-Jahresfrist sofort.

Für Fahrerlaubnisinhaber*innen der "alten Klasse 2" (vor 1999 gemacht), gilt die Frist ab Erreichen des 50. Lebensjahres.

Dies gilt auch für Fahrzeugkombinationen der "alten Klasse 3", deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 12.000 kg beträgt, deren Achszahl jedoch auf maximal drei Achsen beschränkt ist (neu: Klasse CE 79).

Wir empfehlen, diese Verlängerung ca. 2 Monate vor dem Erreichen des 50. Lebensjahres zu beantragen.

Die Bearbeitung dauert ca. 6-8 Wochen.

Nach der Fertigstellung wird der Kartenführerschein auf Wunsch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt.

Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt in Empfang nehmen.

Der alte Führerschein wird dann dort eingezogen oder auf Wunsch entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Personalausweis
    oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Passfoto, dem Gesetz des Passwesens entsprechend
  • alten Führerschein / EU-Kartenführerschein
  • ggfs. Karteikartenabschrift (diese ist erforderlich, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen und der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden ist. Sie kann dort in der Regel fernmündlich zur unmittelbaren Übersendung an den Kreis Stormarn angefordert werden.)
  • Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV
  • Ärztliches Gutachten gem. Anlage 5 FeV
  • Kombi-Antrag - Verlängerung C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Gebühren:

38,80 € bzw. 43,90 € bei Besitz EU-Kartenführerschein
54,10 € bzw. 59,20 € bei Besitz Papierführerschein

Angeboten von der Servicestelle

442 Fahrerlaubnisbehörde
Gebäude: 
Rögen 36 - 38 , 23843 Bad Oldesloe

Telefon:

0 45 31 - 89 02 20

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/fuehrerscheinstelle.html

Öffnungszeiten:

Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.

Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

barrierefreier Zugang vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html