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Beurkundungen
Informationen:
Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:
Beurkundungsarten
- Vaterschaftsanerkennung
Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
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Unterhaltsverpflichtung
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Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)
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Betreuungsunterhalt
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Volljährigenunterhalt
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
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Geburtsurkunde des Vaters
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Nachweise über bisherige Unterhaltsverpflichtungen
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Vaterschaftsanerkennungsurkunde
Bitte vereinbaren Sie vorher mit uns einen Termin für die Beurkundung.
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