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Beurkundungen

Informationen:

Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:

Beurkundungsarten

  • Vaterschaftsanerkennung Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtung
  • Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)
  • Betreuungsunterhalt
  • Volljährigenunterhalt

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweise über bisherige Unterhaltsverpflichtungen
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde

Bitte vereinbaren Sie vorher mit uns einen Termin für die Beurkundung.

Angeboten von

Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Teamsprecherinnen Karin Reinike + Birgit Voß

Telefon:

0 45 31 - 160 13 75, 0 45 31 - 160 12 92

Fax:

0 45 31 - 160 77 13 75, 0 45 31 - 160 16 24

Email:

k.reinike@kreis-stormarn.de
b.voss@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend/rechtliche_interessen.html

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