Leistungen

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Anliegerbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen über öffentliche Lasten, das heißt eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungsleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg (Zugang des Grundstücks zu einer öffentlichen Straße).

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), einschließlich Leistungen der Erweiterung und Verbesserung der Erschließungsanlagen
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (§§ 154 f BauGB)
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG)
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- beziehungsweise Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist Ihre Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Für das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe richtet sich nach der in der Kommune gültigen Verwaltungsgebührensatzung.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stellen in der Region

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