28.03.2002

Der Umwelt- und Kleingartenausschuss lehnt das geplante Biomasseheizkraftwerk ab

1. Der Bau eines sogenannten Biomasseheizkraftwerkes ist abzulehnen.

2. Die Verwaltung erhält den Auftrag im Beteiligungsverfahren durch die zuständige Genehmigungsbehörde in Itzehoe, alle Bedenken vorzutragen. Sie soll alle Möglichkeiten ausschöpfen, die geplante Errichtung des Biomasseheizkraftwerkes durch die E.ON Kraftwerke GmbH in Stapelfeld zu verhindern.

3. Der Kreis möge, ggf., eine Klage auf Unterlasssung des Baues eines Biomasseheizkraftwerkes in Stapelfeld führen.

4. Hinsichtlich eines etwaigen zivilrechtlichen Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, mit den betroffenen klagewilligen Gemeinden über ein gemeinsames Vorgehen und über eine gemeinsame Abdeckung des bestehenden Prozessrisikos zu verhandeln.