01.02.2002

Neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten

Ab Februar gilt für Neubauten und bauliche Veränderungen an Altbauten eine neue Energie-einsparverordnung (kurz: EnEV). Sie tritt an Stelle der beiden bisherigen Verordnungen für Wärmeschutz und Heizungsanlagen und stellt hinsichtlich Energieeinsparung und Klimaschutz eine Verbesserung dar. Für Planer und Bauherren wird sich hinsichtlich der Nachweisführung vieles ändern. Ein neues Rechenverfahren wird Primärenergie-Kennzahlen ermitteln, die sowohl den baulichen Wärmeschutz als auch die Effizienz der Haustechnik gemeinsam bewerten. Hierzu wurden auch neue DIN-Normen geschaffen, die künftig zu beachten sind.

Was in einem guten ganzheitlichen Planungsprozeß bisher schon Beachtung fand, wird künftig erstmals auch Gegenstand der energetischen Nachweise werden: Vermeidung von Wärmebrücken, winddichte Ausführung und deren meßtechnischer Nachweis, rationelle Anlagenplanung und Einbindung von Sonnenkollektoren. All diese Merkmale energiebewußter Planung erleichtern das Erreichen der gesetzten Grenzwerte und sind zudem gute Klimaschutzmaßnahmen.

Im Bereich der Gebäudemodernisierungen bleibt die EnEV 2002 leider weit hinter dem derzeit technisch und wirtschaftlich Machbaren zurück. Die bisherigen Anforderungen der alten Wärmeschutzverordnung werden nur leicht verschärft. Daher bedarf ein rundum gelungenes energietechnisches Sanierungskonzept mehr denn je gut geschulter Bau- und Heizungsfachleute, die sich an neuesten Erkenntnissen der Bauphysik und Haustechnikplanung orientieren. Auch eine gute Energieberatung ist hier mehr denn je gefordert.

Das 5. AGENDA 21-Forum am 27.02.2002 um 18.30 Uhr im Kreistagssitzungssaal (Mommsenstraße 11, Bad Oldesloe) mit dem Thema „Energieeffiziente Altbausanierung“ wird sich mit praktischen Vorschlägen zur dauerhaften Reduzierung des Energieverbrauchs (und damit der Energiekosten) bei Altbauten, mit öffentlichen Förderprogrammen hierzu und mit der neuen Energieeinsparverordnung befassen. Dazu sind interessierte Bürgerinnen und Bürger des Kreises herzlich eingeladen. Fragen zur neuen Energieeinsparverordnung werden vom AGENDA 21-Büro (Tel.: 04531/160-265) gern beantwortet.