04.10.2002

Kreis hat in Sachen Abfallgebühren entschieden - 4.000 Widerspruchsbescheide werden jetzt versandt

Gegen die mit der aktuellen Abfallgebührensatzung 2002 des Kreises beschlossene Gebührenerhöhung sind beim Kreis ca. 7000 Widersprüche eingegangen. Nach der erforderlichen sorgfältigen und sehr zeitaufwändigen Bearbeitung wird die Widerspruchsentscheidung den Einwendern in der kommenden Woche schriftlich mitgeteilt. Sämtliche Widersprüche gegen die Gebührenerhöhung werden dabei zurückgewiesen.

"Die erhebliche Zahl der Widersprüche bedeutete für uns natürlich auch eine organisatorische Herausforderung. Noch niemals zuvor waren in Schleswig-Holstein so viele Widersprüche gegen Gebührenbescheide in der Abfallwirtschaft zu bearbeiten," erläutert Herbert Griese, zuständiger Sachbearbeiter im Fachdienst Abfallwirtschaft und Klimaschutz zu dem Riesenprojekt. Die Widersprüche mussten zunächst erfasst, gesichtet, sortiert und zugeordnet werden. Viele Bürger hatten gleich mehrfach Widerspruch eingelegt, andere waren gar nicht Empfänger eines Gebührenbescheides und damit auch nicht widerspruchsberechtigt.

„Die nach dieser Vorprüfung verbliebenen ca. 6000 Fälle wurden bezüglich der vorgetragenen Begründungen fachlich und rechtlich genau geprüft. Auch wenn viele Einwender nur pauschale Begründungen vorbrachten, ergab sich ein immenser Bearbeitungsaufwand. Nach Abschluss dieser Prüfung und erneuter rechtlicher Würdigung des Zustandekommens der Gebührensatzung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gebührensatzung in der vorliegenden Form rechtens ist und die entsprechenden Widersprüche zurückzuweisen sind", so Hans-Gerd Eissing, Fachbereichsleiter Umwelt bei der Kreisverwaltung.„Im Widerspruchsbescheid wird umfassend auf die wesentlichen vorgebrachten Gründe eingegangen. Damit liefern wir auch jenen Bürgern eine klare Begründung, die sich nur pauschal und allgemein gegen die als zu hoch empfundenen Gebühren gewandt haben. Wir konnten damit ein einheitliches Verfahren wählen und weitestmöglich automatisieren, was die Kosten des Verfahrens auch in einem vertretbaren Rahmen hält".

Jene Widerspruchsverfahren ( ca. 1800 Einzelfälle) die von Anwaltsbüros in Bargteheide und Bad Oldesloe vertreten werden, werden in zwei Musterverfahren zusammengefasst. Die Anwälte haben bereits Musterklagen gegen den Widerspruchsbescheid angekündigt. In diesen Sammelverfahren, deren Beteiligte in Vereinbarungen exakt aufgelistet sind, werden also keine einzelnen Widerspruchsbescheide versandt.
Die Widerspruchsbescheide werden ab Montag (7.10.2002) mit der Post zugestellt.