05.03.2002

Unkrautvernichter in die Gewässer ? – Nein danke !!!

Es ist bald wieder soweit, - auf Wegen und Plätzen, Terrassen, Höfen und Auffahrten kommen sie wieder durch, diese lästigen Kräuter und Gräser aus Fugen und Ritzen, aus Ecken und Nischen. - Und dann geht er wieder los, der kurz unterbrochene und doch immer währende, nie zu gewinnende Kampf. Und dann kommt er wieder in Erinnerung, der große Topf im Keller oder der Kanister im Schuppen, mit dem so hilfreichen Mittelchen, das einem so viele Mühen erspart. Schnell ein wenig in die Gartenspritze, mit Wasser angemischt und husch, husch über die Flächen gedüst. – Es tritt Ruhe und Entspannung ein. – Den Kampf hab ich für einige Zeit mal wieder für mich entschieden - denkt der Mensch.

Weit gefehlt !!! Er hat jetzt nämlich eine Ordnungswidrigkeit begangen und kann dafür mit einem Bußgeld von bis zu 51.129,19 € (das waren mal 100.000 DM) bestraft werden. Und es kommt noch schlimmer, - er hat sich an der schleichenden Vergiftung unserer Umwelt, besonders unserer Gewässer beteiligt !

Was hat er nicht gewußt ?

Er hat nicht gewußt, daß das Spritzen von Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, nach § 6 Pflanzenschutzgesetz verboten ist. Er hat auch nicht gewußt, daß nur ein kleiner Bruchteil der Mittel, die er dort verspritzt hat, wirklich wirken und daß das meiste mit dem nächsten Regen über die Kanalisation in die Gewässer gespült wird und dort Organismen schädigt und tötet, die ganz am Ende auch für unser Überleben auf dieser schönen Erde wichtig sind, daß auch ein Teil davon in unserem Trinkwasser landet und über die Lebensmittel zu uns zurückkehrt. – Nicht das bißchen was er versprüht, aber sein Nachbar macht das ja auch, und dessen Nachbar und der Hausmeister von den Blocks da drüben und der von den Sportanlagen und, und, und........

Er wußte auch nicht, daß die meisten der seit Jahren aufbewahrten Mittel auch mit einer Sondergenehmigung (die er sowieso nicht bekommen würde) nicht gespritzt werden dürften, da sie gar keine Zulassung mehr haben und schon von daher verboten sind.

Was mach ich nun – denkt er - das Kraut stehen lassen ? Eine Möglichkeit. Warum nicht ? Man gewöhnt sich vielleicht daran.

Mit Eisen bekämpfen ! Das schafft Bewegung und ist gesund ! – Mit Eisen? – Na mit dem Hacker !!! – Wenn’s sein muß......

Und was mach ich mit den Giftresten, die ich noch herum stehen habe, im Keller oder im Schuppen ? - überlegt er.

Da hat er Glück, die nimmt ihm im Kreis Stormarn nämlich seine Abfallwirtschaftsgesellschaft Stormarn am Schadstoffmobil oder an allen Abfallwirtschaftsstationen im Kreisgebiet kostenfrei ab.

Und wenn er das getan hat, wenn er alles abgegeben hat - dann tritt die Ruhe ein - denn jetzt hat er ein ruhiges Gewissen. – Auch wenn der alte Kampf wieder losgeht, jetzt mit Eisen und vielleicht mit einem kleinen bißchen Schweiß.

Die Umwelt und die Natur werden es Ihm danken – dem Menschen – und ein kleines bißchen auch die Kreiswasserbehörde, die wird dann nämlich keine Gewässerbelastungen mit Unkrautvernichtungsmitteln mehr messen können. Und das ist unser gemeinsames Ziel.