10.03.2004

Alcopops - Spitzenreiter beim Alkoholkonsum Jugendlicher

Jugendschutzgesetz wird in der Praxis oft ungenügend beachtet

In den letzten Wochen wurde viel in den Medien über die Beliebtheit von Alkopops (Alkoholmixgetränke) bei Jugendlichen gegenüber Bier, Wein und Spirituosen berichtet. Eine Repräsentativerhebung zu Alkopops der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die im Dezember 2003 veröffentlicht wurde, bestätigt: Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen durch Alkopops hat stark zugenommen. 48 % der 14- bis 17-Jährigen tranken mindestens einmal im Monat Alcopops, 12 % dieser Altergruppe sogar wöchentlich.

Problematisch beim Konsum von Alcopops ist, dass sie durch den hohen Zuckergehalt geschmacklich Erfrischungsgetränken ähneln. So nehmen Jugendliche relativ hohe Alkoholmengen zu sich, ohne dieses zu bemerken. Der Alkoholgehalt von einer 0,275 Flasche Alcopops liegt bei ca. 5,6 %, was einer Alkoholmenge von 2 Schnäpsen entspricht. Nach dem Konsum von 6 Alcopops (was z. B. bei Parties keine Seltenheit ist) erreicht ein männlicher Jugendlicher bei 65 kg Körpergewicht einen Blutalkoholgehalt von ca. 2,0 Promille, eine weibliche Jugendliche von 55 kg ca. 2,7 Promille. Alcopops stellen daher eine ganz besondere Gefährdung dar, weil immer jüngere Jugendliche regelmäßig Alkohol konsumieren, was langfristig zu schweren körperlichen und psychischen Schädigungen führen kann.

Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass Bier und Weinmixgetränke nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden dürfen und brandweinhaltige Mixgetränke (dazu gehören Alcopops) nicht an unter 18-Jährige. Dennoch zeigt die gängige Praxis, dass weder Jugendlichen und deren Eltern noch den Verkaufstellen für alkoholische Getränke diese Tatsache hinreichend bekannt ist. So ergab die BZGA-Umfrage, dass 54% der befragten jugendlichen Alcopops-Konsumenten der Meinung waren, keine hochprozentigen Alkoholika zu trinken. Leider wird dieser Auffassung häufig aus Unkenntnis von Seiten der Erwachsenen wenig entgegengesetzt und somit die Gefährlichkeit von Alcopops stark unterschätzt.

Dem zunehmenden Alkoholkonsum von Jugendlichen kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn Erwachsene dabei nicht wegsehen, sondern einen klaren Standpunkt dagegen beziehen. Ein Schritt dazu ist es auch, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, wie den Alcopops-Verkauf an Jugendliche unter 18, an das zuständige Ordnungsamt oder die Jugendschutzbeauftragten weiterzuleiten. Um weiterer Missachtung des Jugendschutzgesetzes vorzubeugen, werden im Kreis Stormarn verstärkt Jugendschutzkontrollen durchgeführt.

Vom 15. März bis 9. April 2004 beantworten die Jugendschutzbeauftragten des Kreises Stormarn Christian Restin und Petra Linzbach im Bürgerforum des Kreises per Internet alle Fragen zum Thema Alcopops unter foren.kreis-stormarn.de .