08.04.2004

Neue Abgabesätze für Grundwasserentnahmen

Mit Beginn des Jahres 2004 hat das Land Schleswig-Holstein neue Abgabesätze für alle Entnahmen von Grundwasser eingeführt.

Für Entnahmen der öffentlichen Wasserversorgung werden im Regelfall, d.h. bei privaten Grundwasserentnahmen, 11 Cent je m³ erhoben. Öffentliche gewerbliche Wasserversorger, die mehr als 1.500 m³ Wasser entnehmen, werden hingegen nur mit 5 Cent je m³ zur Kasse gebeten. Weitere Entnahmezwecke, wie für Beregnung, Berieselung, Aufbereitung und Fischhaltung, werden mit 2 Cent, sonstige Zwecke mit 7 Cent berechnet.

Für 2003 wird im Kreis Stormarn vorraussichtlich ein Gesamtbetrag in Höhe von etwa 760.000 Euro erhoben und an das Land gezahlt werden.

Zur Zeit sind der Wasserbehörde des Kreises ca. 660 Grundwassernutzungen in Stormarn bekannt, die in den meisten Fällen der Trinkwasserversorgung dienen. Betroffen von den Abgaben sind jedoch nur diejenigen, die eine erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme betreiben - etwa 240 - und von diesen wiederum nur solche, bei denen die entnommene Wassermenge pro Jahr eine Bagatellgrenze überschreitet.

Beispielsweise bedeutet dies für eine private Trinkwasserentnahme, dass erst ab einer Jahresentnahmemenge von ca. 900 m3 die Grundwasserabgabe fällig wird. Für alle darunter liegenden Mengen wird keine Abgabe erhoben.

Ab Mitte April werden die entsprechenden Abgabenbescheide versandt. Grundlage hierfür sind die Meldungen aller Grundwassernutzer, die turnusmäßig bis zum 15.01. eines jeden Jahres abzugeben sind. Leider werden die Unterlagen von einer Vielzahl von Anlagenbetreibern nicht rechtzeitig vorgelegt, so dass der Kreis eigentlich überflüssige Mahnungen versenden muss.
„Ich bitte daher die Betreiber der Anlagen, die uns die Unterlagen nocht nicht übersandt haben, dies unverzüglich nachzuholen“, fordert Hans-Gerd Eissing, Fachbereichsleiter Umwelt bei der Kreisverwaltung, die Säumigen auf. „Dies verursacht unnötige Kosten, die leicht eingespart werden können.“

Alle diejenigen, die einen neuen Garten- oder Trink-wasserbrunnen errichten wollen, sollten darauf achten, dass diese Maßnahme 14 Tage vorher bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn anzuzeigen ist. Ein entsprechendes Merkblatt steht auf Anforderung bei der Wasserbehörde und auf der Internetseite des Kreises zur Verfügung.

Für Rückfragen und eine eventuelle Beratung stehen die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde des Kreises gern zur Verfügung.