23.06.2004

Getrübte Urlaubsfreuden wegen Führerscheinproblemen ????

Kurz vor Beginn der Urlaubsreise wird daran gedacht: Im Urlaub soll ein Auto angemietet werden und ein Internationaler Führerschein ist zwingend erforderlich oder der Besitz wird empfohlen. Also, schnell ein Lichtbild besorgen und ab zur Führerscheinstelle, den Internationalen Führerschein ausstellen lassen und dann – ab in den Urlaub.

Soweit man im Besitz einer nach der Fahrerlaubnisverordnung ausgestellten EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein) ist, geht es tatsächlich so schnell, aber ......
alle Fahrerlaubnisinhaber, die noch einen vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerschein besitzen (entweder den grauen, postkartengroßen oder den etwa kleineren rosa-roten Führerschein oder auch eine in der ehemaligen DDR ausgestellte Fahrberechtigung) müssen mit Wartezeiten von rund 3 Wochen rechnen.

Den Grund hierfür hat der Bundesgesetzgeber im August 2002 geschaffen. Er hat die „Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr“, die u.a. die Ausstellung von Internationalen Führerscheinen regelt, dahin gehend geändert, dass nur dem Personenkreis ein Internationaler Führerschein ausgestellt werden darf, der im Besitz dieses „neuen“ EU-Führerscheines ist.
Es ist also nicht mehr ausreichend, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, es muss auch die jetzt aktuelle Form des Führerscheines sein.
Jeder, der einen Internationalen Führerschein beantragt und noch einen altes Führerschein hat, muss also zunächst diesen Führerschein umtauschen (die Gebühr hierfür beträgt in der Regel bei der Klasse 3 24,00€). Da dieser neue Führerschein nur von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird und die Unterlagen mit der Briefpost befördert werden, entstehen diese Wartezeiten.

Viele der Betroffenen lassen ihren Unmut an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde aus. Diese sind jedoch verpflichtet, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, und dürfen nicht anders handeln.

Allen Personen, die einen Internationalen Führerschein benötigen, wird daher dringend geraten, sich rechtzeitig darum zu bemühen.

Ein Tipp der Fahrerlaubnisbehörde: Nicht erst abwarten, bis gegebenenfalls ein Internationaler Führerschein benötigt wird, sondern schon jetzt den „alten Lappen“ in einen EU-Führerschein tauschen. Dann ist man auf der sicheren Seite.