29.07.2004

„Grünpfeil-Regelung“ in Glinde wird wieder aufgehoben

Im Interesse der Verkehrssicherheit wird die „Grünpfeil-Regelung“ in Glinde , Oher Weg / Avenue St. Sebastien wieder aufgehoben.

Im September 2002 wurde in Glinde , Oher Weg / Avenue St. Sebastien die Anbringung eines „Grünpfeils“ angeordnet. Dadurch sollte eine Verbesserung der Verkehrssituation an dieser Stelle erreicht werden.

Auch wenn es hier tatsächlich zu einer Verringerung der Wartezeiten und dadurch zu einer Abnahme der Staubildung gekommen ist, muss diese Maßnahme als gescheitert angesehen werden.

Trotz intensiver Überwachung durch die Polizei ist es nicht gelungen, die Vielzahl der hier von den Kraftfahrern begangenen Verstöße zu reduzieren.

Obwohl die Rechtslage eindeutig in § 37 der Straßenverkehrsordnung geregelt ist („nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn ..... ein Grünpfeil angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen, aber nur dann, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer –insbesondere Fußgänger- ausgeschlossen ist“), haben sich (zu) viele Kraftfahrer falsch verhalten. Es wurde ohne anzuhalten in den Kreuzungsbereich eingefahren, vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmern wurde die Vorfahrt nicht gewährt, kreuzende Fußgänger wurden gefährdet.

Darüber hinaus wurde auch immer wieder beobachtet, dass Fahrzeuge die Linksabbiegespur benutzten, an den rechts wartenden Autos vorbeifuhren und dann rechts abbogen.

Zusammenfassend muss leider festgestellt werden, dass es auf Grund des Fehlverhalten der Kraftfahrer nicht vertretbar ist, dieses Verkehrszeichen weiterhin stehen zu lassen.