04.08.2004

Bei der Energieeinsparung die aktuellen Fördermittel clever nutzen!

Im Jahr 2004 höhere Einspeisevergütung für Solarstrom !

Seit dem 1. Januar 2004 werden nach dem novellierten Energieeinspeisegesetz (EEG) für Neuanlagen erheblich höhere Einspeisevergütungen für Solarstrom gezahlt. So beträgt die Vergütung pro Kilowattstunde bei noch im Jahr 2004 gebauten Photovoltaikanlagen auf dem Dach 57,4 Ct bei Fassadenanlagen sogar 62,4 Ct. Diese Einspeisevergütung wird dann 20 Jahre lang konstant gezahlt. Für im Jahr 2005 gebaute Anlagen sinkt die Einspeisevergütung dann wieder, jedes Jahr um 5% . Schnelles Handeln ist also das Gebot der Stunde!

Die Sonne liefert uns täglich ein enormes Energiepotential, das in Deutschland den Energiebedarf um das etwa 80-fache übersteigt. Diese Energiequelle ist in den nächsten 5 Milliarden Jahren unerschöpflich, kostenlos und umweltfreundlich. Fossile Brennstoffe, wie Kohle, Erdgas und Erdöl, sind dagegen nur begrenzt vorhanden. Eine eigene Solaranlage macht Sie daher ein Stück weit unabhängiger von den absehbaren Steigerungen der Energiepreise.

In Schleswig-Holstein benötigt eine Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von einem Kilowatt je nach Solarzellentyp eine Fläche von 8 – 10 m² . Diese Fläche gilt bei einem nach Süden geneigten Dach mit einer Dachneigung von 20° bis 40°. Bei Fassadenanlagen wird wegen des ungünstigeren Neigungswinkels von 90° eine um mindestens 50% größere Fläche benötigt.

Bei Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von einem Kilowatt ist in Schleswig-Holstein von einem Stromertrag von 800 Kilowattstunden pro Jahr auszugehen, bei größeren Anlage entsprechend mehr. Dafür wird bei einer Dachanlage eine Vergütung von 460 € im Jahr gezahlt. Die Investitionskosten betragen bei dieser Anlagengröße ca. 6.000,- €. Größere Anlagen sind aufgrund der Kostendegression etwas wirtschaftlicher.

Weitere Informationen über Förderprogramme für Solaranlagen gibt es beim AGENDA 21-Büro des Kreises Stormarn: Wilfried Janson, Tel. 04531–160-265.