27.08.2004

Schuleingangsuntersuchung durch die Kreise

Auf der Konferenz der Landräte am 9. August 2004 in Rendsburg wurden angesichts der Finanznot in den Kreisen weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen in den Gebietskörperschaften erörtert. Dabei wurde auch über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung diskutiert.

Ein mögliches Einsparpotential wird schon seit langem in diesem Zusammenhang vom Kreis Segeberg darin gesehen, die Schuleingangsuntersuchung anders zu organsieren, indem Doppeluntersuchungen vermieden werden. Diese Position haben die Landräte zur Kenntnis genommen. Eine Neupositionierung hat insofern nicht stattgefunden. Auch der Kreis Segeberg beabsichtigt nicht, die Schuleingangsuntersuchung grundsätzlich einzustellen.

Einen Beschluss der Landrätekonferenz, in den Kreisen auf ihre Kreisgesundheitsämter einzuwirken, die Schuleingangsuntersuchung nicht mehr durchführen zu lassen, gibt es nicht. Vor dem Hintergrund der gescheiterten Gemeindefinanzreform und den zu erwartenden Mehrkosten durch Hartz IV hat man sich vielmehr darauf verständigt, weitere gesetzliche Aufgaben auf deren Notwendigkeit hin zu überprüfen.

Dabei haben die Landräte übereinstimmend klargestellt, dass für sie ein Handeln außerhalb der Rechtsordnung nicht in Betracht kommt. Soweit es um den Vollzug staatlicher Aufgaben geht, gilt für sie weiterhin das sog. „Opportunitätsprinzip“. Im Rahmen ihres Entschließungsermessens werden sie künftig intensiver prüfen, welche Aufgaben aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung im Vollzug von minderer Relevanz sind und ein Handeln des Staates und seiner Organe nicht erforderlich machen.