23.09.2004

Energiespar- und Förderberatung beim Kreis Stormarn - Aktueller Förderführer im Netz

In letzter Zeit nutzen immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Beratungsangebot des AGENDA 21-Büros beim Kreis Stormarn. Vor allem zu Energiesparen, Fördermöglichkeiten und regenerativen Energien wie z.B. Solarstrom-Anlagen kommen regelmäßig Fragen. Deshalb wurde nun nach einer Checkliste zu Energiesparen und Nachhaltigkeit im Alltag auch ein umfassender Förderführer zu Energiesparinvestitionen, regenerativen Energien und allgemeinen Förderprogrammen für nachhaltige Projekte abrufbar ins Internet gestellt unter: www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/Agenda21Foerderuebersicht0904.pdf

Im Förderführer gibt es Informationen dazu, wer für welche Investitionen unter welchen Bedingungen Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen bekommen kann. Solaranlagen beispielsweise können über zinsgünstige Darlehen gefördert werden und amortisieren sich über die 20 Jahre lang gezahlte erhöhte Einspeisevergütung. Sie sind im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zum Energiesparen bei Förderung und Investition sogar oft noch günstiger. Wer sein Dach sowieso sanieren muß, kann mit einer energiesparenden Isolierung und Solarstrom-Anlage zur Zeit nicht nur Geld sparen, sondern beste Förderbedingungen erhalten.

Der Katalog möglicher Förderungen ist groß. Förderung gibt es z.B. für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Biogas-Anlagen, geothermische Anlagen, Wärmetauscher, Wärmerückgewinnungsanlagen, solarthermische und Photovoltaik-Anlagen, Biomasse-Anlagen (Holz, Stroh,Gülle, ...).

Besonders kombinierte Maßnahmen zum Energiesparen werden gefördert:
  • Die Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle sowie die Erneuerung der Heizung an Altbauten

  • Der Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralheizungen durch den Einbau von effizienten Wärmeversorgungsanlagen (nach EnEV)

  • Der Austausch von Standardöl- und Gaskesseln, die vor dem 1. Juni 1982 eingebaut wurden, durch Öl- oder Gas-Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen oder durch Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien (z. B. Biomasse, Umweltwärme)

  • Die Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle bei Altbauten sowie die Erneuerung der Heizung mit Installation von Brennwertkesseln, Niedertemperaturheizkesseln, Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung, solar unterstützter Nahwärmeversorgung oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Der Einsatz erneuerbarer Energien (Solarstrom, Windkraft, Geothermie, Bioenergie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Wasserkraft) zur Stromerzeugung wird außerdem über eine erhöhte Einspeisevergütung für den erzeugten Strom gefördert. Diese Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber demjenigen, der eine solche Anlage an das Stromnetz anschließt, 20 Jahre lang, so daß sich die Anlagen unabhängig von den Marktpreisen auf dem Strommarkt amortisieren.

Die Einspeisevergütungen sind je nach Anlage verschieden im Eneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und gelten für die Einzelanlage dann 20 Jahre. Da der Gesetzgeber aber durch die erhöhte Nachfrage mit sinkenden Preisen und besseren Wirkungsgraden für diese Anlagen rechnet, fällt diese Einspeisevergütung jedes Jahr für neue Anlagen niedriger aus. Je früher eine Anlage also errichtet wird, desto höher die 20 Jahre lang gezahlte Einspeisevergütung. Die Nachfrage ist tatsächlich bereits so stark gestiegen, daß einige Anlagenhersteller bei Photovoltaikmodulen bereits jetzt Lieferschwierigkeiten haben.

Neben den Energiesparprojekten gibt es aber auch allgemein für Projekte der nachhaltigen Entwicklung Förderungen als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung mit bis zu 75 bzw. 90% der Projektkosten ist möglich

  • für Projekte zur Lokalen Agenda 21 und allgemein nachhaltiger Entwicklung,

  • für Bürgerbeteiligung,

  • für Bildungsprojekte „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
  • für Projekte der Nord-Süd-Entwicklungszusammenarbeit (Eine-Welt-Projekte) und

  • für Umweltprojekte bei der BINGO!-Umweltlotterie

Das AGENDA 21-Büro des Kreises bietet vormittags von Montag den 27. bis Mittwoch 29. September eine besondere Beratung zu diesem Thema an. Dann stehen Isa Reher und Wilfried Janson unter den Telefonnummern 04531-160 – 265 und –637 für ihre Fragen bereit.