09.11.2004

WPBA beriet Vereinbarung über die Neuausrichtung der Zusammenarbeit und die Reorganisation der Metropolregion Hamburg

Wesentlich veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie die Wiedervereinigung Deutschlands, die Öffnung osteuropäischer Märkte mit einem Zusammenwachen des Ostseeraumes sowie die Schaffung des europäischen Binnenmarktes und zunehmende Stadt-Umland-Probleme, veranlassten die Landesregierungen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen Anfang der 90iger Jahre, stärker zusammenzuarbeiten. Auf der Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten „Regionalen Entwicklungskonzeptes – REK – für die Metropolregion Hamburg“ wurden regional bedeutsame Projekte entwickelt und umgesetzt.

Die weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft, die weitere europäische Integration und die zunehmend erkennbare Bedeutung der zu erwartenden demografischen Entwicklung bestimmen die Rahmenbedingungen des neuen Jahrhunderts. Die daraus resultierende wachsende Konkurrenz der Metropolregionen untereinander – auf nationaler wie internationaler Ebene – erfordern für die Metropolregion Hamburg eine Neuausrichtung der Zusammenarbeit und eine Reorganisation ihrer Gremien. Dem zunehmend umsetzungsorientierten Charakter der Zusammenarbeit entsprechend soll dabei auch die Rolle der kommunalen Ebene (Gemeinden, Städte, Kreise) neu überdacht und gestärkt werden.

Als Grundlage für diesen Diskussionsprozess wurde den Gebietskörperschaften der Metropolregion als einheitliche Beratungsgrundlage ein Diskussionspapier mit entsprechenden Vorschlägen an die Hand gegeben. Darüber, wie eine Zusammenarbeit und eine Neuorganisation der Metropolregion aus Sicht des Kreises Stormarn gestaltet werden könnten, hat der Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss (WPBA) in seiner kürzlichen Sitzung beraten.

Die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion, eine dem anstehenden demografischen Wandel angepasste Daseinsvorsorge für die Bevölkerung, eine gemeinsame Politik gegenüber der EU, eine regionsweit koordinierte Wirtschaftspolitik und -förderung sowie eine national wie international koordinierte Außendarstellung der Region sollen dabei Schwerpunkte der Zusammenarbeit darstellen. Diese thematische Konzentration soll einhergehen mit einer schlagkräftiger organisierten Gremienstruktur für ein effizienteres und effektiveres Management der Umsetzungsprozesse auf den verschiedenen Ebenen.

Träger der gemeinsamen Landesplanung sind derzeit die Freie und Hansestadt Hamburg und die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die Kreise und Gemeinden sind „beteiligt“ und stehen damit längst in der Mitverantwortung für die Zusammenarbeit, so dass es nur folgerichtig ist, sie jetzt auch formell und mit Stimmrecht in die Trägerschaft einzubeziehen.

In dem neuen „Forum der Metropolregion“ werden daher künftig neben Vertretern der Landtags-/Bürgerschaftsfraktionen und solchen von Verbänden und sonstigen Institutionen erstmals auch Mitglieder von Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie Kreistagen vertreten sein. Im Regionsrat und im Lenkungsausschuss ist eine stärkere Beteiligung der kommunalen Ebene vorgesehen. Dadurch sollen Maßnahmen und Projekte auch vor Ort in den Gemeinden stärker akzeptiert und besser umsetzbar gemacht werden. Die derzeit noch bestehenden beiden Förderfonds Hamburg/Niedersachsen und Hamburg/Schleswig-Holstein sollen zusammengeführt und hinsichtlich ihrer Förderschwerpunkte neu bestimmt werden.

Als Teil der Neuorganisation und auch im Sinne einer effektiveren Handlungs- und Umsetzungsfähigkeit soll für die Metropolregion eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise, die für die schleswig-holsteinischen Kreise bisher koordinierend tätig ist und für die Metropolregion Zuarbeit auf freiwilliger Basis geleistet hat, soll in die neue Geschäftsstellenorganisation formell eingebunden werden. Angestrebt ist eine gemeinsame Geschäftsstelle für die Metropolregion, die für einen noch unbestimmten Zeitraum dezentral organisiert ist mit einer Kerngeschäftsstelle in Hamburg sowie weiteren Standorten in Lüneburg und Bad Segeberg, deren Ausstattung und personelle Besetzung für die Kreise – „unter dem Strich“ – keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Für den Kreis ist von besonderer Wichtigkeit, dass bei allem notwendigen „Bewußtsein für die ganze Metropolregion“ und bei erforderlicher gemeinsamer Politik die Wahrung der unterschiedlichen Strukturen und Interessenlagen der Teilräume angemessen gesichert bleibt. Das gilt auch für die Verteilung von Mitteln des Förderfonds, die weiterhin nicht nur für Leitprojekte, sondern auch für örtliche Maßnahmen und Projekte in den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen.

Im Ergebnis hat der WPBA der im o. a. Diskussionspapier vorgeschlagenen „Vereinbarung über die Neuausrichtung der Zusammenarbeit und die Reorganisation der Metropolregion Hamburg“ mit Maßgaben zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung soll am 17. Dezember durch den Kreistag erfolgen. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass sie entsprechend auch von allen anderen Trägern bzw. als Träger vorgesehenen Gebietskörperschaften der Metropolregion Hamburg evtl. auch mit Maßgaben gefasst werden.

Nach einer Auswertung aller Stellungnahmen aus der Metropolregion ist eine Überarbeitung der Vereinbarung durch den Planungsrat der Metropolregion Anfang 2005 vorgesehen. Die endgültige Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgt dann auf der Grundlage dieser vorzulegenden Letztfassung der Vereinbarung.