19.01.2005

Amtliche Bekanntmachung - Jägerprüfung 2005

Bewerberinnen und Bewerber für die diesjährige Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung) werden gebeten, sich bis spätestens

21. März 2005

schriftlich bei der Jagdbehörde des Kreises Stormarn, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe, anzumelden. Für die Anmeldung ist ein Vordruck zu verwenden, der bei den Leitern der Vorbereitungskurse auf die Jägerprüfung erhältlich ist oder auf Anforderung von der Jagdbehörde übersandt wird.
Der Anmeldung sind beizufügen:

- der Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 180,00 Euro (vom Bankinstitut abgestempelter Beleg),
- der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (Versicherungsbestätigung).

Zur Prüfung werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die vorstehend genannten Unterlagen mit der Anmeldung vorlegen und

- spätestens 6 Monate vor der Prüfung (02. Mai 2005) 15 Jahre alt geworden sind,
- im Kreis Stormarn ihre Hauptwohnung haben (die Jagdbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen),
- die nach § 17 des Bundesjagdgesetzes die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen,
- im Jahr 2005 im Bundesgebiet noch nicht an einer Jägerprüfung teilgenommen haben.

Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Prüfungsgebühr ist auf das Kto. Nr. 10 257 der Kreiskasse Stormarn (BLZ: 230 516 10) bei der Sparkasse Stormarn oder auf das Postbank Kto. Nr. 13 200 (BLZ: 200 100 20) jeweils unter Angabe des Kassenzeichens 1.1100.10500.4 zu überweisen.
Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht zur Prüfung zugelassen wird oder wenn die Anmeldung vor der Prüfung zurückgezogen wird kann eine teilweise Erstattung der Gebühr erfolgen.

Die Jägerprüfung beginnt mit der Schießprüfung und mit dem schriftlichen Teil am 02. Mai 2005 und wird mit dem mündlich/praktischen Teil in der 20. Woche 2005 fortgesetzt. Die Zulassungsbestätigung erfolgt schriftlich.

siehe auch: Amtliche Bekannntmachungen