17.05.2005

Umgehung von mautpflichtigen Strecken: Verkehrszählungen könnten nähere Informationen liefern

Seit dem 01. Januar 2005 müssen alle LKW über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei Benutzung der Bundesautobahnen ein streckenbezogenes Entgelt (Maut) entrichten. Ein 40 t-LKW mit einer Fahrleistung von 100.000 km/Jahr auf der BAB und einer durchschnittlichen Mauthöhe von 12,4 ct/km kommt auf eine Nettobelastung von etwa 12.400€ Mautgebühr/Jahr.

Die Höhe der Maut wäre eine Erklärung dafür, dass immer häufiger über eine Zunahme der LKW-Verkehre auf dem nachgeordneten Straßennetz geklagt wird.

Ob es aber tatsächlich zu einer - objektiv- nachweisbaren - Verkehrszunahme durch „Mautverweigerer“ gekommen ist, kann nur durch Vergleichszählungen ermittelt werden.

Das Bundesverkehrsministerium führt regelmäßig alle 5 Jahre umfassende Verkehrszählungen an Autobahnen, Bundesstraßen, Land- und zum Teil auch an Kreisstraßen durch. Die nächsten turnusmäßigen Zählungen werden in diesem Jahr zwischen Mai und September durchgeführt. Diese Ergebnisse könnten Aussagen zu einer tatsächlichen Verkehrsverlagerung liefern.

Aber selbst wenn sich herausstellt, dass es auf bestimmten Strecken zu einer Verlagerung des LKW-Verkehrs gekommen ist, hat der Kreis Stormarn als Straßenverkehrsbehörde kaum eine Möglichkeit, diesen Verkehr zu unterbinden. Nach den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen darf die Straßenverkehrsbehörde nur dann den (LKW-)Verkehr beschränken oder verbieten, wenn eine außergewöhnliche Gefahrenlage eingetreten ist. Bei einer Zunahme des LKW-Verkehrs kann aber nicht automatisch eine außergewöhnliche Gefahrenlage unterstellt werden.

Eine andere Möglichkeit, diesen unerwünschten LKW-Verkehr zu verhindern, hat der Gesetzgeber selbst geschaffen. Nach §1 des Mautgesetzes kann das Bundesverkehrsministerium die Mautpflicht durch eine Rechtsverordnung auf Bundesstraßen ausdehnen, wenn dieses „aus Sicherheitsgründen“ gerechtfertigt ist.