04.07.2005

Förderberatung beim Kreis Stormarn: Förderbedingungen ändern sich zum 1. Juli

Aktueller Förderführer im Netz

Das AGENDA 21-Büro des Kreises macht auf Änderungen im Förderdschungel aufmerksam. Da das Beratungsangebot sowohl telefonisch als auch per Internet sehr vielfältig genutzt wird, ist eine Aktualisierung um so wichtiger. Änderungen ergeben sich für alle, die die Förderung für die Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien nutzen wollen. Auch die Sonderprogramme für Schulen und die Nutzung erneuerbarer Energien ändern sich.

Die Pauschalförderung für Schulträger bei der Errichtung von Solarstromanlagen (Photovoltaik-Anlagen) fällt ab dem 1. Juli weg. Dafür hat die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ein neues Programm „Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule“ aufgelegt. Dieses Programm wendet sich an Schulträger, die Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien einbauen lassen, also thermische Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung oder automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Holzpelletsanlagen).

Es dient neben der reinen Anlagenförderung, die auch dem Schulträger zusteht, der Finanzierung von zusätzlichen Maßnahmen, die die Anlagentechnik den Schülern und dem Unterricht beispielhaft näher bringt. Ziel ist die Visualisierung des Ertrages und die Veranschaulichung der Technologie der Anlage. Dafür beträgt die Fördersumme pauschal 3.000 €.

Auch die Förderung bei den Solarkollektoranlagen ändert sich in einem ersten Schritt für private Interessenten. So werden thermische Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einem erhöhten Fördersatz von 135 € je Quadratmeter Kollektorfläche bezuschußt. Im Gegenzug wird die Förderung für reine Anlagen zur Brauchwassererwärmung geringfügig von gegenwärtig 110 Euro auf 105 Euro je Quadratmeter reduziert.
Voraussetzung für die erhöhte Förderung als Kombi-Anlage ist eine Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoren und 8 m² bei Vakuumröhrenkollektoren sowie ein Pufferspeicher für die Heizung von 50 Liter je m² bei Flach- und 60 Liter je m² bei Röhrenkollektoren.

Bei Nichteinhaltung dieser Mindestwerte beträgt der Zuschuss 105 €, es sei denn es wird bei Antragstellung mit einer vorhabensbezogenen Wärmebedarfsrechnung und einer Berechnung des Ertrags der geplanten Solaranlage (Simulation) nachgewiesen, dass der solare Deckungsanteil am Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes mindestens 20 % beträgt. Übersteigt die geplante Kollektorfläche 35 m² ist mit dem Zuschussantrag immer ein detailliertes, vorhabenbezogenes Anlagenschema einzureichen.

Der aktualisierte Förderführer mit den Daten ab 1. Juli 2005 ist auf der Internetseite des Kreises zu finden unter:
www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/Agenda21Foerderuebersicht0605.pdf

Trotz der vielfältigen Informationen auf den Internetseiten der Förderinstitutionen und auch im Förderführer des Kreises gibt es noch viele offenen Fragen für die Interessenten. Deshalb hatte das Agenda 21-Büro Ende 2004 in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft zweimal einen Beratungsnachmittag für interessierte Bürger angeboten, an dem Fragen zu sinnvoller Technik und den Fördermöglichkeiten im Vordergrund standen. Die Termine waren restlos ausgebucht und die Nachfrage beschränkte sich nicht nur auf dem Raum Bad Oldesloe.

Dieses Jahr bietet das AGENDA 21-Büro in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft daher den Städten, Ämtern und Gemeinden an, einen solchen Beratungsnachmittag vor Ort für die Bürger durchzuführen. Auch so wird Stormarn nachhaltig entwickelt, indem die bauwilligen Bürger die richtige Beratung zu guter Förderung vor Ort finden. Konkrete Beratungstermine werden in Reinbek und Tangstedt im September stattfinden.

Unabhängig von diesem Angebot gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich im AGENDA 21-Büro des Kreises beraten zu lassen. Dafür stehen Isa Reher und Wilfried Janson unter den Telefonnummern 04531-160 – -637 und – 265 für ihre Fragen bereit.