28.09.2005

Neue Zulassungsdokumente ab dem 4. Oktober 2005

Wie alle Zulassungsbehörden in der Bundesrepublik, so bereitet sich auch die Zulassungsbehörde des Kreises Stormarn seit Wochen auf die Einführung der neuen Zulassungsdokumente vor. Die EU-weite Harmonisierung der Fahrzeugpapiere tritt am 04. Oktober 2005 in Kraft. Die neuen Fahrzeugpapiere bestehen aus 2 Teilen,
  • der Zulassungsbescheinigung Teil I
    (entspricht dem bisherigen Fahrzeugschein)
  • und
  • der Zulassungsbescheinigung Teil II
    (entspricht dem bisherigen Fahrzeugbrief).

    Muster siehe unten im PDF-Dokument

Für alle zur Zeit zugelassenen Fahrzeuge, deren Status nicht geändert wird, ist ein Umtausch nicht erforderlich. Wird aber ein Fahrzeug neu zugelassen oder umgeschrieben (Halterwechsel), dann müssen die alten Fahrzeugpapiere eingezogen und neue ausgestellt werden. Grundsätzlich ist dieser Umtausch immer dann erforderlich, wenn sich die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug befassen muss.

Auch die Eintragungen in den neuen Bescheinigungen weichen von den bisherigen Eintragungen ab. So werden z.B. keine alternativen Reifen- und Felgengrößen mehr aufgeführt.

Da also in den meisten Fällen eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, wird sich die Bearbeitungsdauer verlängern. In den ersten Wochen ist daher mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.

Wegen dieser Mehrbelastung kann es zeitweise schwierig sein, die Zulassungsstelle telefonisch zu erreichen. Auch wird vorübergehend der Service, Wunschkennzeichen telefonisch zu reservieren, eingeschränkt werden. Hier besteht aber weiterhin die Möglichkeit, über das Internet das Wunschkennzeichen zu reservieren (www.kreis-stormarn.de).

Nach etwa 2 – 3 Wochen, wenn auch die Fahrzeughersteller die neuen Bescheinigungen ausstellen, dürfte sich der Arbeitsablauf wieder normalisieren.

Die Zulassungsbehörde bitte alle Kunden um Verständnis.

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