18.10.2005

Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn steht zur Trägerschaft des Jugendaufbauwerkes

In seiner Sitzung am 17.10.2005 hat sich der Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn einstimmig für die Fortführung der Trägerschaft des Jugendaufbauwerkes Bad Oldesloe durch den Kreis Stormarn ausgesprochen.

Hintergrund ist die geänderte Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit, die bei der Ausschreibung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vor allem auf die Preise und kaum noch auf die Qualität der durchzuführenden Maßnahmen achtet. In dem Zusammenhang wurde den Jugendaufbauwerken im Land von der Bundesagentur empfohlen, zukünftig die Rechtsform zu ändern, vordergründig mit dem Argument, im Rahmen der Ausschreibungsverfahren auch zukünftig Angebote abgeben zu können, aber verbunden mit der eindeutigen Aufforderung, die Preise zu senken.

Das die bewährte und qualitativ hochwertige Arbeit des Jugendaufbauwerkes nicht zu kritisieren ist, hat die Bundesagentur wiederholt bestätigt. Dennoch soll jetzt zu Lasten benachteiligter Jugendlicher die zukünftige Trägerstruktur verändert werden.

Der Jugenhilfeausschuss ist nicht bereit, den Weg der Bundesagentur über Dumpinglöhne, Tarifausstieg oder unsichere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter des Jugendaufbauwerkes mitzugehen. Ein solcher Weg würde sich unweigerlich auf die Ergebnisqualität der Lehrgänge auswirken. Vielmehr geht der Jugendhilfeausschuss davon aus, dass die Bundesagentur von der rechtlich zulässigen Möglichkeit der freihändigen Vergabe auch zukünftig Gebrauch macht, zumal die nicht mehr zeitgemäße und nicht im Einklang mit EU-Recht stehende Verdingungsordnung (VOL) überarbeitet werden muss.

Nach Auffassung des Ausschusses ist die Beibehaltung der bestehenden Rechtsform für das Jugendaufbauwerk trotz der damit verbundenen, nicht unerheblichen Risiken für den Kreis Stormarn die sachgerechteste Entscheidung. Nur so kann eine optimale Struktur- und Prozessqualität der Einrichtung sichergestellt wird.