23.03.2006

Kreis Stormarn ergreift Maßnahmen zum Schutz vor einer drohenden Vogelgrippe

Seit dem 14. Februar 2006 werden im Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - zahlreiche Fälle von Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern, vor allem auf der Insel Rügen, bestätigt. Bei der Vielzahl von Tieren handelte es sich dabei bislang um Schwäne.

Auch im Kreis Stormarn werden regelmäßig Kadaver von Vögeln gemeldet. Einige dieser Tierkörper sind im Rahmen des Wildvogel-Monitorings auf Vogelgrippe (Aviäre Influenza) zur Untersuchung an das Landeslabor Neumünster gebracht worden. Es handelt sich um vorsorgliche Routine-Untersuchungen. Dadurch soll rechtzeitig eine mögliche Verbreitung von Vogelgrippe-Viren bei Wildvögeln im Kreisgebiet erkannt werden.

Schwäne und Wasservögel scheinen nach den bisherigen Erfahrungen besonders anfällig gegenüber Vogelgrippe-Viren zu sein. Sie können als Indikatoren für ein frühzeitiges Erkennen der Infektion herangezogen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten den Behörden deshalb vorrangig

- verendete oder erkrankte Schwäne,
- in abnehmender Bedeutung andere tote Wasservögel,
- Greifvögel oder Ansammlungen verendeter anderer Wildvogelarten anzeigen.

Diese Vögel werden unter Sicherheitsmaßnahmen und Federführung des Kreises eingesammelt und untersucht.

Alle anderen, einzeln aufgefundenen Kadaver von Vögeln können wie bisher unter Beachtung von angemessenen Hygieneregeln einer Entsorgung zugeführt werden. Dies gilt auch für offensichtlich verunfallte Tiere, z.B. gefunden unter der Hochspannungsleitung, am Rande einer stark befahrenden Straße oder vor dem Glasfenster der Terrassentür.

Auch an winterlich verursachter Auszehrung verendete, einzeln gefundene Vögel (Tauben) sind kein Anlass, einen Vogelgrippe-Verdacht zu begründen. Auf eigenem Grundstück aufgefundene, einzelne Vögel können ohne Weiteres, aber unter Beachtung von Hygieneregeln (Handschuhe!), der Entsorgung zugeführt werden. Soweit Vögel dem Jagdrecht unterliegen, sind ggf. Aneignungsrechte des Jagdausübungsberechtigten zu berücksichtigen.

Hinweis an Geflügelhalter: Nach der geltenden Rechtslage unterliegt derjenige, der Hühner, Truthühner, auch Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln oder Tauben hält, einer Anzeige- und Registrierungspflicht – für den Kreis Stormarn gegenüber dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Tierhalter, die ihren Bestand noch nicht angemeldet haben, werden dringend aufgefordert, dieses umgehend nachzuholen.

In einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Landrat Klaus Plöger trafen sich gestern Vertreter der Feuerwehr und der Polizei, um die erforderlichen Vorkehrungen gegen die Bedrohung durch die Vogelgrippe zu treffen. Eine Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden findet am 23.02.2006 statt. Sollten sich konkrete Verdachtsfälle bestätigen, ist der Krisenstab des Kreises Stormarn darauf vorbereitet, die dann erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren.

Für Fragen zur Geflügelpest richtet der Kreis Stormarn ab dem 23.02.2006 vorübergehend ein Bürgerforum und ein Bürgertelefon ein.

Antworten auf häufig gestellte Fragen können Sie im Bürgerforum nachlesen. Andere Fragen können Sie am Bürgertelefon an unsere Fachleute richten. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Ein Bürgertelefon steht unter der Rufnummer 04531 – 160 160 zur Verfügung. Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr Ihre Fragen zur Geflügelpest beantworten oder erforderliche Maßnahmen bei Meldungen über Tierkörperfunde veranlassen. Zu anderen Zeiten nimmt die Leitstelle des Kreises unter der Rufnummer 04531 – 81 001 diese Meldungen weiterhin entgegen.

Merkblatt: Wie der Verbraucher gesund bleibt, wenn das Huhn krank ist

Merkblatt: Hinweise zum Umgang mit aufgefundenen Vögeln

Weitere Informationen zur aktuellen Situation der Geflügelpest können Sie über die folgenden Internetseiten:

  • FLI Friedrich-Loeffler-Institut (www.fli.bund.de)
    hier unter Informationen zur aviären Influenza (Vogelgrippe)/ Antworten auf Fragen zur Geflügelpest

  • Landesregierung Schleswig-Holstein (www.landesregierung.schleswig-holstein.de)
    hier unter Vogelgrippe/ Weitere Informationen für Schleswig-Holstein/ Die häufigsten Fragen zur Vogelgrippe

  • Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (www.dvg.net)
    Dort ist die 12. DVG-Liste zu Desinfektionsmitteln in der Tierhaltung gegen 10,-€ für Interessierte online verfügbar.