21.02.2006

Erdwärmeanlagen für die Hausheizung

Erdwärmeanlagen für die Hausheizung entwickeln sich zum Renner in Stormarn. Um von Öl und Gas unabhängiger zu werden, sind nicht nur Solaranlagen gefragt, sondern immer mehr Hausbesitzer und Bauherren entscheiden sich für die Nutzung der Erdwärme. Der Fachbereich Umwelt des Kreises informiert zu Fördermöglichkeiten und Antragstellung für den Bau.

Klimaschutz und Umweltinformation bleiben auch nach Schließung des AGENDA 21-Büros Ziele des Kreises, wenn auch mit reduzierter Personalkapazität. Dabei bleibt die Beratung zur Nutzung regenerativer Energien und zu Fördermöglichkeiten nach der großen Nachfrage im letzten Jahr erhalten. Sie erreichen dafür weiterhin Isa Reher unter 04531-160-637 immer Montag bis Mittwoch. Besonders erfolgreich waren auch die Beratungstermine in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft. Der nächste dieser Vor-Ort-Beratungstermine für Solar- und Erdwärmeanlagen und Fördermöglichkeiten wird im Großhansdorfer Rathaus sein.

Wer sich für eine Erdwärmeanlage entscheidet, tut etwas für den Klimaschutz, denn außer für die Antriebsleistung der Wärmepumpe werden hierbei keine fossilen Rohstoffe verbrannt. Die Heizenergie wird aus erneuerbarer Erdwärme gewonnen. Dafür werden Erdwärmesonden meist bis in Tiefen von ca. 30 – 100 m im Erdreich hergestellt. Das in den Sonden zirkulierende Wärmeträgermittel nimmt die Erdwärme auf, diese Energie wird in der Wärmepumpe auf ein für die Heizung nutzbares Temperaturniveau angehoben. Die Anlagen sind bereits erprobter Stand der Technik, sie werden auch von Stormarner Handwerksunternehmen immer öfter eingebaut.

Für die Herstellung der Erdwärmesonden ist eine Anzeige nach § 7 Landeswassergesetz bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises notwendig, weil bei der Bohrung auch Grundwasserleiter erschlossen werden. Die Untere Wasserbehörde prüft die hydrogeologischen Gegebenheiten am geplanten Standort und erteilt Auflagen im Interesse eines vorsorgenden, flächenhaften Grundwasserschutzes. Denn in der örtlichen Hydrogeologie können sich Tücken verbergen, die Einfluss auf die Bohrung haben, wie arthesisches oder salzhaltiges Grundwasser.

„Die Zusammenarbeit zwischen den Bauunternehmen und dem Kreis läuft vorbildlich.“ informiert Hans-Gerd Eissing, Leiter des Fachbereichs Umwelt beim Kreis. „Die Unternehmen kennen die gesetzlichen Erfordernisse und reichen vollständige Unterlagen ein. Der Kreis erteilt in der Regel binnen weniger Tage die erforderliche Zulassung. Sollen Erdwärmesonden innerhalb der Wasserschutzgebiete im Kreis hergestellt werden, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig, diese wird in der Regel binnen 3 Wochen erteilt.“

Das Formular für die Anzeige nach § 7 Landeswassergesetz ist auf der Internetseite des Kreises Stormarn abrufbar.

Weitere Auskünfte zum Verfahren und zu den benötigten Unterlagen wie z.B. Lageplan oder Anlagendatenblätter geben Frau Weinrich, Telefon 04531/160-612 und Frau Dr. Dankwarth Telefon 04531/160-603 bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises.