03.04.2006

Sparen auf Kosten der Gleichstellung von Frauen und Männern

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten seit Anfang der 1990er Jahre wertvolle Arbeit in den Schleswig – Holsteinischen Kommunen. Bisher waren alle Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern und Einwohnerinnen zur Beschäftigung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet. Das ist nun nicht mehr so. Der Landtag verabschiedete am 24. März das 1. Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform.

Damit entfällt nach Inkrafttreten für Kommunen mit weniger als 15.000 EinwohnerInnen die gesetzliche Verpflichtung, eine hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. Dies ist ein Rückschritt in der Gleichstellungspolitik und nachteilig vor allem in ländlichen Strukturen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt aber weiterhin eine gesetzlich verankerte Aufgabe, auch für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Kommunen diese Aufgabe zukünftig erfüllen.