12.05.2006

Aufstallungspflicht für Geflügel wird gelockert

Im Kreisgebiet Stormarn können Hühner bis auf wenige Gebiete wieder im Freiland gehalten werden.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung teilt mit, dass Geflügel im Kreis Stormarn bis auf bestimmte Risikogebiete wieder im Freiland gehalten werden kann. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird noch erlassen und amtlich bekannt gemacht.

Als Risikogebiete sollen im Kreis Stormarn die Flächen 500 m ab Uferlinie entlang der Trave, Alster, Bille und um den Grossensee festgelegt werden. Die Einschränkungen ergeben sich aus ornithologischen Gutachten, nach denen die genannten Gewässer als bedeutsame Rast- und Brutplätze für Wat –und Wasservögel gelten. Wer Freilandhaltung von Geflügel betreiben will, sollte dies schriftlich formlos dem Kreis anzeigen. Ein entsprechendes Formular ist auch auf der Homepage des Kreises eingestellt: Antrag Freilandhaltung

Die Amtstierärzte weisen darauf hin, dass die Freilandhaltung von Enten und Gänsen durch die Bestimmungen der Aufstallungsverordnung, z.B. monatlich durchzuführende virologische Untersuchungen der Enten und Gänse, mit erheblichen Kosten für diese Geflügelhalter verbunden ist. Insbesondere bei der Anschaffung von Enten und Gänsen sollte auch bedacht werden, dass bei der Feststellung von Geflügelpest bei Wildvögeln in den betroffenen Gebieten die Aufstallungspflicht sofort wieder in Kraft gesetzt wird. Entsprechende Stallkapazitäten sollten vorgehalten werden.

Weitere Inormationen finden Sie beim
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz